Verbraucherschutz – Mess-Tool dokumentiert zu langsames Internet

Verbraucherschutz – Mess-Tool dokumentiert zu langsames Internet

Seit Dezember letzten Jahres ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, welches Verbrauchern deutlich mehr Rechte einräumt. Hierzu zählt auch ein Minderungsrecht bei einer zu geringen Bandbreite. Mit dem Mess-Tool der Bundesnetzagentur können Verbraucher die tatsächliche Geschwindigkeit ihres Internets prüfen.

Internet häufig langsamer als im Vertrag vereinbart

Die Bundesnetzagentur informiert darüber, dass seit Dezember bereits 15 000 Messprotokolle ausgestellt wurden. In fast allen Fällen, wurde daraufhin ein Minderungsanspruch festgestellt, da die tatsächliche Leistung des Internets so gering war, dass der Verbraucher von seinem Recht auf niedrigere Bezahlung Gebrauch machen kann. Bereits vor der Bereitstellung des Tools, gingen bei der Bundesnetzagentur immer wieder zahlreiche Beschwerden über eine zu geringe Internetgeschwindigkeit ein. Viele Verbraucher zahlen für eine Datenrate, die in der Realität gar nicht erreicht wird. Welche maximale und minimale Geschwindigkeit normalerweise zur Verfügung steht, ist dem Produktinformationsblatt des jeweiligen Anbieters zu entnehmen. Von dieser Datenrate, darf es keine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ geben. In den 15 000 Fällen seit Dezember, ging es vorwiegend um die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit, die nicht erreicht wurde. Der Download war hiervon stärker betroffen als der Upload.

Wie können Verbraucher ihre Internetgeschwindigkeit überprüfen?

Das Mess-Tool der Bundesnetzagentur sollte genutzt werden, um die tatsächliche Internetgeschwindigkeit einmal zu überprüfen. Denn in vielen Fällen, steht ein Rechtsanspruch auf eine Preisminderung zu. Wie hoch diese Minderung ist, müssen Verbraucher und Anbieter miteinander klären. Auf Breitbandmessung.de kann die Messung per Desktop oder App-Variante durchgeführt werden. Bevor die Messung durchgeführt wird, werden Anbieter, Tarif sowieso Postleitzahl angegeben. Wird bei der Einzelmessung festgestellt, dass die Geschwindigkeit abweicht, kann eine Messkampagne gestartet werden. Verbraucher führen hierzu 30 Messungen an drei unterschiedlichen Tagen durch. Der Abstand zwischen den Messungen muss hierbei jeweils mindestens fünf Minuten betragen – zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Insgesamt darf die Messkampagne nicht in einem längeren Zeitraum als zwei Wochen durchgeführt werden.

Vereinfachtes Entschädigungsmodell gefordert

Mit dem Mess-Tool wird die Rolle der Verbraucher gegenüber den Anbietern enorm gestärkt. Telekom und Vodafone räumen ein, dass „wenige“ Kunden von diesem Recht Gebrauch gemacht hätten. Genaue Zahlen sind nicht bekannt.

„Wenn nach Klärung der Ursache für das Messergebnis ein Anspruch besteht, gewähren wir selbstverständlich eine Minderung auf den monatlichen Betrag“, so ein Sprecher der Deutschen Telekom.

Bisher ist die Höhe des Minderungsanspruchs demnach nicht festgelegt. Häufig böten die Anbieter daher nur einen geringen Abschlag des Preises, bemängeln Verbraucherschützer. Dies könnte sich jedoch bald ändern, denn laut Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, stehe die BNetzA „im Interesse der Kundinnen und Kunden im Dialog mit der Branche, um vereinfachte Entschädigungsmodelle zu erreichen“.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kritische Windows-Sicherheitslücke – Nutzer sollten schnell handeln

Kritische Windows-Sicherheitslücke

Nutzer sollten schnell handeln

Alle gängigen Versionen des beliebten Windows-Betriebssystems sind von einer massiven Sicherheitslücke betroffen. Diese ermöglicht es potenziellen Angreifern, den Computer per Fernzugriff zu übernehmen. Mittlerweile wurde die kritische Schwachstelle mit der Bezeichnung CVE-2025-47981 von Microsoft geschlossen. […]

Neue EU-Verordnung - Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Neue EU-Verordnung

Überweisungen, besserer Schutz vor Betrügern

Betrüger nutzten eine Lücke beim Datenabgleich bei Überweisungen, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Eine EU-Verordnung soll dieses Vorgehen unterbinden. Denn ab dann gibt es eine Pflicht zum Abgleich zwischen der IBAN und der Empfängeradresse bei Online- und Offline-Überweisungen. […]

Designtricks beim Webdesign – so beeinflussen uns Dark Patterns

Designtricks beim Webdesign

So beeinflussen uns Dark Patterns

Warum klickt man plötzlich doch auf „Kaufen“, obwohl man nur schauen wollte? Hinter solchen Entscheidungen stecken oft gezielte Designtricks: sogenannte Dark Patterns. Dieser Artikel zeigt, wie sie funktionieren – und wie du sie erkennst. […]

Sterben Emojis aus? – Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Sterben Emojis aus?

Gen Z entwickelt ihre ganz eigene Symbolsprache

Emojis können unterschiedliche Emotionen ausdrücken, je nachdem, von wem sie verwendet werden. Das zeigt, dass die Darstellungen längst einem generationsspezifischen Wandel unterliegen, was das Potenzial für Missverständnisse speziell zwischen den verschiedenen Generationen birgt. […]

Neues Messverfahren - So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Neues Messverfahren

So prüft die Bundesnetzagentur den Handy­empfang

Die Bundesnetzagentur startet ein neues Handy-Messsystem: Acht Smartphones ermitteln im Straßen­verkehr die tatsächliche Surf­geschwindigkeit und Sprach­qualität aller Netzanbieter. Kommunen und Dienstleister können mitmessen – ein wichtiger Schritt zu besserem Mobilfunk für alle. […]

Das Nothing Phone 3 ist endlich da – neues Design mit „Glyph Matrix“

Das Nothing Phone 3 ist endlich da

Neues Design mit „Glyph Matrix“

Nach zwei Jahren Wartezeit ist das neue Nothing Phone 3 endlich da. Besonders die sogenannte „Glyph Matrix“ auf der Rückseite fällt bei dem Smartphone ins Auge. Mit der neuen Generation wagt das junge britische Unternehmen einen Vorstoß in das High-End-Segment. […]