Urteil – Sonderkündigungsrecht bei zu langsamem Internet bleibt bestehen

Urteil – Sonderkündigungsrecht bei zu langsamem Internet bleibt bestehen

Auch nach einer Preisreduzierung aufgrund einer zu langsamen Internetgeschwindigkeit bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht für den Kunden bestehen. Dies hat jetzt das Landgericht Köln entschieden und bestätigt damit eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, kurz vzbv.

Wie kam es zu dem Streit vor dem Landgericht?

Ein Telekom-Kunde beschwerte sich bei dem Anbieter über die zu geringe Datenübertragungsrate seines Anschlusses. Denn die Internetgeschwindigkeit entsprach nicht der im Vertrag vereinbarten Leistung. Aufgrund dessen bat er um eine entsprechende Anpassung der monatlichen Grundgebühr. Mithilfe des Mess-Tools der Bundesnetzagentur können Verbraucher ihre tatsächliche Internetgeschwindigkeit messen. Der Kunde erhielt ein Schreiben des Unternehmens, in welchem die Preisreduzierung bestätigt, gleichzeitig jedoch darauf hingewiesen wurde, dass hierdurch das außerordentliche Kündigungsrecht entfällt. In dem Schreiben der Telekom hieß es unter anderem: „Mit der Minderung entfällt ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag“. Nach Aussage des Anbieters sei der Kunde demnach selbst dann noch an seinen Vertrag gebunden, wenn die Internetgeschwindigkeit dauerhaft unter der vertraglich vereinbarten Leistung bleibt. Da der vzbv die Aussage der Telekom als irreführend einschätzte, reichte er eine Unterlassungsklage ein. Das Landgericht Köln gab den Verbraucherschützern recht (Aktenzeichen: 33 O 315/22).

Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Das Landgericht Köln hat deutlich gemacht: Internetanbieter dürfen das Sonderkündigungsrecht nicht ausschließen, wenn die Internetgeschwindigkeit dauerhaft langsamer als vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bereits eine Preisreduzierung aufgrund der zu geringen Leistung erhalten hat. Das entsprechende Schreiben der Telekom, in welchem das außerordentliche Kündigungsrecht im Fall einer Minderung des Entgeltes ausgeschlossen wird, ist demnach rechtswidrig. Das Gericht betonte, dass das Unternehmen die Rechtslage falsch dargestellt habe, was irreführend und damit rechtswidrig sei. Die Unterlassungsklage der Verbraucherschützer wurde damit bestätigt.

„Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass Verbraucher:innen nach einer Preisreduzierung immer noch die Möglichkeit haben, bei anhaltend schlechten Leistungen fristlos zu kündigen. Dieses Recht dürfen Anbieter nicht ausschließen“, betont Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv.

Nach geltendem Recht gemäß §57 Telekommunikationsgesetz, bleibt das Sonderkündigungsrecht auch nach der Grundpreisminderung bestehen. Der Grund hierfür ist, dass die außerordentliche Kündigung dem Verbraucher eine bessere Möglichkeit bieten soll, sich gegen seinen Internetanbieter zu wehren, sollte dieser eine schlechtere Leistung erbringen als vertraglich festgelegt. Da aus der zu geringen Internetgeschwindigkeit auch durch die Minderung der Entgelte keine vertragliche Leistung wird, bleibt das Recht bestehen. Noch ist das Urteil des Landgerichts Köln nicht rechtskräftig. Sowohl die Verbraucherschützer als auch die Telekom haben Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Weitere Informationen

DSL Speedtest

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Bitcoins im Millionenwert – die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Bitcoins im Millionenwert

Die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Seit mehr als elf Jahren sucht ein Brite auf einer Mülldeponie nach seiner alten Festplatte. Denn auf dieser soll sich ein Vermögen in Höhe von aktuell mehr als 700 Millionen Euro befinden. Jetzt wird die Geschichte von Howell und seiner Suche nach der Bitcoin-Wallet sogar verfilmt. […]

Komfort-Features im Festnetz entfallen – Telekom streicht Funktionen

Komfort-Features im Festnetz entfallen

Telekom streicht Funktionen

Die Telekom streicht gleich mehrere Features aus ihrem Online-Telefoniecenter. Festnetz-Kunden können ab Mitte Juni nicht mehr auf bestimmte Komfort-Funktionen, wie beispielsweise die Blockierung einzelner Rufnummern oder den automatischen Rückruf zurückgreifen. […]

Android-Nutzer ausspioniert – Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Android-Nutzer ausspioniert

Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Sicherheitsforscher haben herausgefunden, dass Android-User von Meta und Yandex de-anonymisiert werden. Mit verdeckten Trackern konnten die Unternehmen Datenschutzvorkehrungen umgehen und so ohne Zustimmung der User an die Nutzeridentitäten gelangen. […]

Online-Shops – automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Online-Shops

Automatische Newsletter ohne Zustimmung nicht erlaubt

Wer sich in einem Online-Shop registriert, willigt nicht automatisch in den Erhalt von elektronischer Werbezusendung ein. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Ohne eine separate Einwilligung des Verbrauchers darf ein Online-Shop keine automatischen Newsletter versenden. […]

Neuer Standard für USB-C – universeller Stecker soll Realität werden

Neuer Standard für USB-C

Universeller Stecker soll Realität werden

Microsoft führt ein Zertifizierungsprogramm ein, das dafür sorgen soll, dass der USB-C-Port endlich auch in Wirklichkeit zum universellen Stecker wird. Künftig sind Hersteller, die das Betriebssystem Windows 11 auf ihren Geräten vorinstallieren wollen, an konkrete Anforderungen gebunden. […]

Befragung - Gen Z, ihre (überraschende) Meinung zum Internet

Befragung

Gen Z, ihre (überraschende) Meinung zum Internet

Die Generation Z ist mit dem Internet aufgewachsen – und dennoch wünschen sich laut einer Befragung der British Standards Institution knapp 50 % von ihnen eine Welt ohne das Netz. Trotz permanenter Online-Präsenz empfinden viele junge Menschen Social Media als psychisch belastend. Die Pandemie hat diese Entwicklung noch verschärft: mehr Bildschirmzeit, mehr Stress, mehr digitale Erschöpfung. Ein paradoxes Bild einer Generation, die zwischen digitaler Selbstverständlichkeit und Sehnsucht nach Offline-Zeiten pendelt. […]