
Instagram- und Facebook-User haben jetzt die Möglichkeit, bis zu 10 000 Euro vom US-amerikanischen Tech-Konzern Meta zu erhalten. Denn das Unternehmen, das unter anderem hinter den beiden Social-Media-Plattformen steckt, sammelte mutmaßlich rechtswidrig Daten von Nutzern. Verbraucherschützer sehen darin einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre und reichten eine Sammelklage ein.
Wie kam es zu der Sammelklage gegen Meta?
Meta erhält detaillierte Informationen über das Surfverhalten seiner User auf unzähligen Drittseiten. Und das, ohne dass die Instagram- oder Facebook-User hierfür ihre Zustimmung gegeben hätten. Möglich wird das durch sogenannte Meta-Business-Tools. Webseitenbetreiber nutzen diese, um den Erfolg ihrer Werbung auf den Social-Media-Plattformen zu messen. Dazu zählen insbesondere der sogenannte Meta-Pixel und die Meta-Conversion-API. Beide Technologien ermöglichen es, dass der Tech-Gigant nachvollziehen kann, welche Seiten die User besuchen, wonach sie suchen oder was sie kaufen. Besonders problematisch ist, dass die Erhebung dieser Daten nicht nur dann erfolgt, wenn der Nutzer gerade aktiv bei Instagram oder Facebook eingeloggt ist, sondern sogar teilweise dann, wenn er nicht in seinem Konto eingeloggt ist. So erhält Meta viele Einblicke in zum Teil höchst sensible Lebensbereiche. Denn auch Webseitenbetreiber von Dating, Selbsthilfe oder Apotheken sind darunter. Verbraucherschützer sehen darin ein klar rechtswidriges Vorgehen. Meta wurde daher bereits in mehr als 500 Einzelurteilen von Landgerichten zu Schadensersatz verurteilt. Dagegen legte der US-amerikanische Konzern immer Berufung ein. Jetzt müssen sich die Oberlandesgerichte mit den Fällen beschäftigen. Die jetzige Sammelklage wurde parallel dazu eingereicht.
Was können Nutzer jetzt erwarten?
Die Sammelklage wird vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) geführt. Da dieser eine EU-weite Zulassung besitzt, darf er auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie in diesem Fall Deutschland, klagen. Eingereicht wurde die Klage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Ziel ist neben der Unterlassung und Löschung der Daten auch der finanzielle Schadenersatz. Nach Einschätzung von Warentest-Juristen könnten Erwachsene bis zu 5 000 Euro, Jugendliche sogar bis zu 10 000 Euro erhalten. Für Minderjährige können die Eltern die Ansprüche geltend machen. Für Verbraucher ergibt sich ein wesentlicher Vorteil aus dieser Sammelklage. Denn es besteht für sie keinerlei Kostenrisiko.
„Verbraucher tragen durch die Teilnahme an einer solchen Verbandsklage keine Kostenrisiken. Sie müssen also nicht befürchten, mit irgendwelchen Kosten belastet zu werden, wenn die Klage scheitert“, betont Ronny Jahn, Jurist von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.
Laut Stiftung Warentest ist die Anmeldung kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Beispielsweise kann die Teilnahme an der Verbandsklage ganz einfach über das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz erfolgen. Das Kostenrisiko wird von einem Prozessfinanzierer übernommen. Im Erfolgsfall erhält dieser 9,5 Prozent der erstrittenen Summe, bei negativem Ausgang trägt er die gesamten Kosten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um einen zulässigen Anteil.
Worauf sollten Betroffene achten?
Wer sich dazu entscheidet, sich der Sammelklage anzuschließen, ist an das spätere Urteil gebunden. Unabhängig davon, ob es positiv oder negativ ausfällt. Ein späteres eigenes Vorgehen gegen Meta ist dann nicht mehr möglich. Die Entscheidung, an der Sammelklage teilzunehmen, sollte daher bewusst getroffen werden. Nutzer können zwar grundsätzlich das Tracking durch Browsereinstellungen wie das Blockieren von Drittanbieter-Cookies einschränken, allerdings ist das nicht immer zuverlässig.
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