
Ob Post, Internet oder Telefonwerbung: Die Bundesnetzagentur hatte 2025 so viel zu tun wie noch nie. Gleich zwei aktuelle Veröffentlichungen belegen einen klaren Trend: Verbraucherinnen und Verbraucher greifen immer häufiger auf formelle Beschwerde- und Schlichtungsverfahren zurück. Im Vergleich zu 2024 stiegen sowohl die Antragszahlen bei den Schlichtungsstellen als auch die Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung deutlich an – wenn auch mit unterschiedlichen Dynamiken.
Bundesnetzagentur muss mehr schlichten
Besonders stark wuchs der Andrang bei den Schlichtungsstellen für Post und Telekommunikation. Insgesamt meldeten beide Einrichtungen neue Rekordwerte. Bei der Schlichtungsstelle Post gingen 2025 genau 4.804 förmliche Schlichtungsanträge ein. Das entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 3821 Anträge registriert wurden. Hinzu kamen mehr als tausend weitere Eingaben, in denen die Stelle unterstützend tätig wurde. In 823 Fällen konnten sich Kundschaft und Unternehmen einigen. Inhaltlich dominierten weiterhin Probleme bei der Paketzustellung, die etwa drei Viertel aller Anträge ausmachten. Häufig ging es um verlorene oder beschädigte Sendungen, während klassische Briefsendungen nur noch eine untergeordnete Rolle spielten.
Noch dynamischer entwickelte sich die Lage bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation. Dort stieg die Zahl der förmlichen Anträge von 2.534 im Jahr 2024 auf 5.524 im Jahr 2025 – mehr als eine Verdopplung binnen eines Jahres. Zusätzlich bearbeitete die Stelle über 1.500 weitere Anfragen. Auch hier lag die Einigungsquote hoch: In 1.274 Fällen wurde eine Lösung erzielt. Die häufigsten Streitpunkte betrafen Vertragsinhalte und deren Umsetzung, gefolgt von technischen Störungen, Rechnungsfragen, Problemen bei Umzügen oder Anbieterwechseln sowie der Sperrung von Anschlüssen. Die Zahlen zeigen, dass gerade im Telekommunikationsmarkt die Komplexität von Verträgen und Leistungen zunehmend Konfliktpotenzial birgt.
Argernis Telefonwerbung nimmt zu
Parallel dazu nahm auch die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung weiter zu. 2025 gingen bei der Bundesnetzagentur 39.842 schriftliche Beschwerden ein – rund sechs Prozent mehr als im Jahr zuvor mit 37.561 Meldungen. Auffällig ist dabei eine Verschiebung der Schwerpunkte. Besonders stark stieg der Anteil der Beschwerden zu Gewinnspielen, der von etwa 20 Prozent im Jahr 2024 auf über 28 Prozent im Jahr 2025 kletterte. Dagegen gingen Beschwerden zu Strom- und Gaslieferverträgen zurück, ebenso wie Telefonwerbung für Bauprodukte und insbesondere Photovoltaikanlagen. Hier zeigt sich offenbar die Wirkung verstärkter behördlicher Maßnahmen.
Ein zentraler Hebel der Aufsicht bleiben Bußgelder. Zwar sank die Gesamtsumme der verhängten Geldbußen 2025 auf gut 1,099 Millionen Euro, nachdem sie 2024 noch bei 1,37 Millionen Euro gelegen hatte. Dennoch setzte die Bundesnetzagentur neue Akzente: Erstmals wurden gezielt Verstöße gegen die Pflicht sanktioniert, Werbeeinwilligungen vollständig zu dokumentieren und aufzubewahren. Gerade diese mangelhafte Dokumentation hatte in vielen Fällen zu unzulässigen Werbeanrufen geführt.
Schlussendlich zeichnen die Zahlen ein klares Bild. Während Unternehmen in einigen Bereichen offenbar vorsichtiger agieren, wächst insgesamt der Bedarf an staatlicher Vermittlung und Kontrolle. Die Rekordwerte bei den Schlichtungsstellen und der erneute Anstieg der Beschwerdezahlen zeigen: Der Verbraucherschutz bleibt ein Dauerbrenner – und die Bundesnetzagentur eine zentrale Anlaufstelle für all jene, die sich allein nicht mehr durchsetzen können.
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