Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Amtsgericht Berlin-Wedding
Urteil des BGHWertminderung durch Ausprobieren im Internet gekaufter WareEin Käufer erwarb über das Internet ein Wasserbett, das er über drei Tage testete. Danach übte er sein Widerrufsrechts entsprechend dem Fernabsatzrecht aus. Doch der Verkäufer erstattete ihm nur einen Bruchteil des Kaufpreises. Durch das Befüllen des Wasserbettes sei eine erhebliche Wertminderung entstanden, erklärte er. […] | Über Amtsgericht Berlin-Wedding |
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