Urteil des BGH - Wertminderung durch Ausprobieren im Internet gekaufter Ware

Urteil des BGH

Wertminderung durch Ausprobieren im Internet gekaufter Ware

Ein Käufer erwarb über das Internet ein Wasserbett, das er über drei Tage testete. Danach übte er sein Widerrufsrechts entsprechend dem Fernabsatzrecht aus. Doch der Verkäufer erstattete ihm nur einen Bruchteil des Kaufpreises. Durch das Befüllen des Wasserbettes sei eine erhebliche Wertminderung entstanden, erklärte er. […]

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