Urteil - Nutzer trägt Kosten bei SIM-Karten-Missbrauch

Urteil

Nutzer trägt Kosten bei SIM-Karten-Missbrauch

Ein Dritter hatte die SIM-Karte samt PIN eines Handynutzers entwendet und Kosten in mittlerer vierstelliger Höhe verursacht. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte den Nutzer, diese Kosten zu übernehmen. Begründung: Das gemeinsame Aufbewahren von SIM-Karte und PIN war grob fahrlässig. […]

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