Urteil – Nutzer trägt Kosten bei SIM-Karten-Missbrauch

Urteil - Nutzer trägt Kosten bei SIM-Karten-Missbrauch

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil (Az.: 5 U 105/13) vom 11.09.2014 die Mobilfunkteilnehmer in die Pflicht genommen. Diese müssten für Kosten durch Dritte haften, wenn sie diese fahrlässig herbeiführen.

Im konkreten Fall hatte ein Handynutzer drei SIM-Karten, die er in seiner Wohnung aufbewahrte. Diese Karten bot er seiner Mutter zur Mitbenutzung an. Dazu hinterlegte er die PIN-Nummern an der SIM-Karte. Eine dieser Karten entwendete ein Dritter bei einem Besuch. Dieser telefonierte damit intensiv. Am Ende entstand eine mittlere vierstellige Rechnungssumme. Der Mobilfunkanbieter bestand auf Zahlung. Dabei verwies er auf seine Geschäftsbedingungen. Dort heißt es: „Preise, die durch eine befugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.“ Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Streitwert durch Rücklastschriften und Monatsentgelte sowie Anwaltskosten auf rund 8000 Euro kletterte.

Richter sehen Verschulden beim Handynutzer

Das Oberlandesgericht folgte dem Unternehmen und verurteilte den Nutzer zur Zahlung. Die Richter sahen es als grob fahrlässig an, die PIN direkt bei der SIM-Karte zu lagern. So werde es Dritten leicht gemacht, die Karte zu missbrauchen. Analog zu EC-Karten sei hier der Nutzer in der Pflicht, Karte und Geheimnummer getrennt aufzubewahren. Der Beklagte argumentierte mit einer deutlich geringeren Größe der SIM-Karte, was das Gericht aber nicht gelten ließ. Auch die AGB des Mobilfunkunternehmens seien nicht zu beanstanden, da diese die Haftung auf das Verschulden des Kunden begrenze.

Folge dieses Urteils: Handynutzer haften für Kosten, die Dritte verursachen, wenn sie diesen den Zugriff auf das Gerät oder die SIM-Karte ohne großen Aufwand ermöglichen. Eine PIN sollte daher weder gemeinsam mit der SIM-Karte aufbewahrt werden, noch am Handy hinterlegt sein.

Vorinstanz

Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 7. November 2013, Aktenzeichen 5 O 12/12.
Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – interessante und abstrakte Urteile
Prepaid-Karten-Vergleich
Handyvertrag Vergleich – Wenigtelefonierer ohne Internetnutzung
Smartphone Tarife Vergleich – Internetflatrate plus Minutenpaket
Datenflatrate – reine Datentarife ohne Telefonie

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
De-Mail Ende

De-Mail endgültig eingestellt

Das Digitalprojekt, das zum Flop wurde

Als sichere Alternative zur E-Mail, startete der De-Mail-Dienst. Jetzt ist nach 15 Jahren allerdings Schluss. Denn das Projekt war nie wirklich erfolgreich und hatte mit Sicherheitsbedenken zu kämpfen, weshalb es nur wenige Bürger nutzten. […]

Karte nie erhalten, Konto geplündert – Bank muss Rückzahlung leisten

Karte nie erhalten, Konto geplündert

Bank muss Rückzahlung leisten

Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt jüngst in einem Urteil das Recht von Bankkunden. Geht eine Debitkarte auf dem Postweg verloren, haftet die Bank für missbräuchliche Abhebungen. Damit widerspricht das OLG dem Urteil der Vorinstanz. […]

Polizei-Einsatzfahrzeuge

Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und Geldwäsche

Acht Festnahmen und Millionen-Ermittlungen

Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und internationale Geldwäsche haben Ermittler acht Personen festgenommen. Im Fokus stehen Millionenbeträge, Kryptowährungen und ein mutmaßliches Underground-Banking-Netzwerk zwischen Deutschland und Vietnam. […]

Plötzlich grüner Punkt am Handy? – dahinter steckt mehr als gedacht

Plötzlich grüner Punkt am Handy?

Dahinter steckt mehr als gedacht

Leuchtet plötzlich ein grüner Punkt auf dem Smartphone auf, sollten Nutzer hellhörig werden. Das Symbol zeigt an, dass Standort, Kamera oder Mikrofon aktiv genutzt werden. Im schlimmsten Fall sogar heimlich durch eine App im Hintergrund. […]

KI-Chats ohne Überwachung? – Meta verspricht echte Privatsphäre

KI-Chats ohne Überwachung?

Meta verspricht echte Privatsphäre

Mit „Private Processing“ führt Meta bald private KI-Chats in WhatsApp ein. Inkognito-Gespräche mit Meta AI sollen weder gespeichert noch von Außenstehenden eingesehen werden können. Auch neue KI-Nebenchats für WhatsApp sind geplant. […]