Urteil Internet-by-Call Preiserhöhung Wucher

Urteil

Internet-by-Call Preiserhöhung kann Wucher sein

Ein Internet-by-Call Nutzer verwendete einen Tarif, den er im Router hinterlegt hatte. Der Anbieter nahm eine drastische Preiserhöhung vor. Das fiel dem Kunden aber erst in der Telefonrechnung auf. Er zahlte nicht, Bussek und Mengede verklagte ihn, aber das Amtsgericht Flensburg gab ihm Recht. […]

Über Amtsgericht Flensburg

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