Über Bayerisches Landessozialgericht

Das Bayerische Landessozialgericht mit Sitz in München ist das höchste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Bayern. Es entscheidet insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der bayerischen Sozialgerichte in Streitigkeiten rund um Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere sozialrechtliche Angelegenheiten. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden.

Link zum Gericht: https://www.lsg.bayern.de/gerichte/baylsg/

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