Urteil – Durch Unvorsichtigkeit erstandener Schaden am Notebook muss von Hersteller bezahlt werden

Urteil - Durch Unvorsichtigkeit erstandener Schaden am Notebook muss von Hersteller bezahlt werden

Damit der Laptop seine Funktion voll erfüllt, nämlich auch mobil einsatzfähig zu sein, wird bekanntlich eine Batterie benötigt. Ein Akku, der dafür sorgt, dass das Gerät auch unterwegs mit Strom versorgt wird. Der kann zwar immer wieder aufgeladen werden, doch spätestens, wenn der Computer sich trotz vollständig geladenem Akku nach einigen Minuten des Betriebes ausschaltet, sollte dieser gegen einen neuen Akku ausgetauscht werden. Eigentlich ist das keine aufwändige Prozedur, Batteriefach öffnen, Akku entfernen und den neuen einschieben, schon fertig.

Das dabei etwas schief geht, ist eher unwahrscheinlich, dennoch ist es einer Kundin passiert. Die brach nämlich bei dem Wechsel des Akkus den Deckel des Batteriefachs ab. Und sie verlangte von dem Notebook-Hersteller Schadensersatz. Die Firma sah sich nicht in der Pflicht, den Schaden zu bezahlen. Es handele sich nicht um einen Mangel des Geräts, die Kundin habe sich schlicht ungeschickt angestellt. Schließlich sei ein solcher Schaden bei fast 15000 verkauften Notebooks nur 10 mal aufgetreten.

Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt sahen das anders. Ihrer Meinung nach müssen Verschlüsse und anderen Einrichtungen eines Computers auch einer unvorsichtigen Betätigung standhalten. Und auch die verhältnismäßig geringe Anzahl der Schäden im Vergleich zu den Verkäufen überzeugte die Richter nicht. Diese Statistik schließe nicht einen Mangel in der Konstruktion des Notebooks aus. Der Fabrikant muss den Schaden an dem Computer beheben, urteilten die Richter. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht der Klage der Kundin gegen den Notebook-Hersteller statt. (Az.: 32 C 3493/03-48)

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