|
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sprach im Jahr 2007 in allen drei Schadenersatzprozessen einen Schadensersatz zu. Zwei Jahre später hob der Bundesgerichtshof die Urteile und wies sie an das Oberlandesgericht zurück. Das urteilte im letzten Jahr erneut zugunsten der telegate-Töchter. (Akz. VI U1/11 und VI U6/11) Auch die Entscheidung in dem dritten Verfahren bezeichnet die telegate AG als weitgehend positiv. (Aktz. VI U2/11) Gegen die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf legte die Telekom eine Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesgerichtshof ein. Der BGH wies diese Beschwerden bezüglich des zugesprochenen Schadensersatzes der telegate-Töchter ab. Damit wurden diese beiden Urteile rechtskräftig. Die Telekom muss also rund 47 Millionen Euro an seinen Konkurrenten zahlen. Die telegate AG hofft nun, dass die noch ausstehende dritte Entscheidung ebenso ausfällt. Dann müsste die Telekom nochmals rund 41 Millionen an telegate zahlen. Man werde auch die weiteren Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG mit guten Erfolgsaussichten weiter vorantreiben, sagte ein Sprecher der telegate AG. Die Aktie des Unternehmen stieg nach Bekanntwerden der BGH-Entscheidung um rund 10 Prozent. Weitere Informationen
|
|
Ihr Kommentar im telespiegel Forum
|
|
|
19.06.2013: Smartphones in Gaststätten - Offline-Glas für mehr persönliche Kommunikation
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||