In-App-Käufe – Siebenjähriger verzockt knapp 3 000 Euro seiner Mutter

In-App-Käufe – Siebenjähriger verzockt knapp 3 000 Euro seiner Mutter

Durch die Corona-Pandemie hat der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen weiter zugenommen. Beliebt sind unter anderem Spiele-Apps für das Smartphone. Doch Werbung und In-App-Käufe sind häufig eine Kostenfalle, von denen Kinder und Jugendliche angelockt werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat nun einen Fall veröffentlicht, in welchem ein Siebenjähriger beinahe 3 000 Euro seiner Mutter verzockte.

Was war geschehen?

Für In-App-Käufe bei einem Handyspiel hatte der Junge insgesamt 2 753,91 Euro seiner Mutter ausgegeben. Die Mutter erlaubte dem Siebenjährigen eine Lern-App zu verwenden sowie hin und wieder das Spiel „Brawl Stars“ zu spielen. Das Kind durfte hierfür sein Taschengeld teilweise für Google-Play-Gutscheinkarten ausgeben, um mit dem Guthaben kleinere Spielobjekte zu erwerben. Die Mutter hatte jedoch keine Erinnerung mehr daran, dass ihre eigene Kreditkarte für Käufe hinterlegt war. Ohne das Wissen der Mutter, spielte der Siebenjährige heimlich weiter, woraufhin sich diese mit einer horrenden Rechnung konfrontiert sah.

Muss die Mutter für die Kosten aufkommen?

Die Mutter hatte zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Anbieter des Spiels geschlossen. Aus diesem Grund wurde ihr ein Großteil der Forderung nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale erlassen. 2 654,31 Euro wurden ihr von Google erlassen, sodass am Ende lediglich noch eine Forderung in Höhe von 98,88 Euro bestand.

Wie ist die rechtliche Lage?

Generell ist es Minderjährigen ohne die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten nicht erlaubt, Käufe außerhalb des Rahmens ihres Taschengeldes zu tätigen. Als Kind gelten Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres. Der Umstand, dass die Mutter dem Siebenjährigen das Smartphone zum Spielen überlassen hatte, bedeutet nicht automatisch, dass sie ihm hiermit auch die Erlaubnis gegeben hat, Käufe durchzuführen.

„Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen“, erklärt Kathrin Köber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

Der Safer Internet Day

Der Fall, der von der Verbraucherzentrale Niedersachsen nun veröffentlicht wurde, ist jedoch bei Weitem kein Einzelfall. Immer wieder kommt es dazu, dass Kinder In-App-Käufe tätigen und dadurch sehr hohe Rechnungen verursachen. Der heutige Safer Internet Day ist ein jährlicher Aktionstag, der unter anderem für diese Gefahr sensibilisieren soll. Darüber hinaus steht der Aktionstag allgemein für mehr Online-Sicherheit sowie für ein besseres Internet für Jugendliche und Kinder.

Welche Vorkehrungen können Eltern treffen?

  • eigene Kinderaccounts einrichten
  • einen Passwortschutz für App-Käufe einrichten
  • Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter beantragen
  • kindersichere Geräteeinstellungen auswählen

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