UMTS-Abschaltung – Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen

UMTS-Netz Abschaltung - Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen

Vodafone und die Telekom setzen zum 30. Juni ihre 3G-Antennen außer Betrieb. Am 8. Mai 2020 verkündigte zunächst Vodafone die Abschaltung, am 21. September 2020 zog die Telekom nach. Bis zum Ende dieses Jahres soll das gesamte 3G-Mobilfunknetz, auch UMTS-Netz genannt, in Deutschland abgeschaltet sein, o2 will dann als letzter Mobilfunknetzbetreiber den Stecker ziehen. Derzeit melden sich viele Ratsuchende mit ihren Fragen bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie sind verunsichert, weil sie ein Schreiben von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten haben. Doch oft müssen Verbraucherinnen und Verbraucher gar nichts unternehmen. Die Verbraucherschützer warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen.

Tipps der Verbraucherzentrale

  • Ich nutze mein Handy nur zum Telefonieren. Muss ich etwas tun?
    Wer sein Mobiltelefon ausschließlich zum Telefonieren verwendet und zum Versenden von SMS, ist von den Änderungen nicht betroffen. Auch nach der Abschaltung des UMTS-Netzes kann man ohne Probleme telefonieren und Kurznachrichten verschicken.
  • Ich telefoniere nicht nur, sondern surfe mit meinem Smartphone auch mobil im Internet und nutze Messenger-Dienste. Brauche ich einen neuen Vertrag?
    Nein, ein neuer Vertrag muss nicht abgeschlossen werden. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem LTE nicht verfügbar ist, hat nach Auffassung der Verbraucherzentrale mindestens ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn mobiles Surfen nach der Abschaltung des 3G-Netzes nur noch eingeschränkt möglich ist.
  • Muss ich mir nach der Abschaltung von 3G ein neues Mobiltelefon besorgen?
    Wer sein Handy ausschließlich zum Telefonieren und Verschicken von SMS nutzt, benötigt kein neues Gerät. Wer auch mobil surft und nur ein altes Smartphone ohne 4G-Empfangsmöglichkeit besitzt, braucht ein neues Endgerät, um uneingeschränkt und schnell im Internet unterwegs sein zu können. Wer heute schon ein 4G- oder 5G-fähiges Telefon hat, muss nichts weiter unternehmen.

Datenverkehr und mobiles Telefonieren sind nach dem Abschalten des 3G-Netzes nur noch über die alten 2G-Netze, das LTE-Netz (4G) und die neuen 5G-Netze möglich. In keinem Fall spllte man sich jetzt beim Kauf eines neuen Smartphones von eifrigem Verkaufspersonal zu einer Entscheidung drängen lassen.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg: Überlegen Sie vorher gut, welches Telefon für Sie geeignet und finanzierbar ist. Ein Smartphone sollte regulär im Handel und nicht in Verbindung mit einem Laufzeitvertrag gekauft werden. Das sei über die gesamte Laufzeit gerechnet meist günstiger. Schon gar nicht solle man einen 5G-Tarif abschließen. Denn diese Tarife sind teuer und lohnen sich momentan in der Regel noch nicht.

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