Bessere Mobilfunkversorgung auf dem Land – Neue Auflagen der BNetzA

Bessere Mobilfunkversorgung auf dem Land – neue Auflagen der BNetzA

Um fünf weitere Jahre werden die Nutzungsrechte der Mobilfunkfrequenzen übergangsweise verlängert. Die Bundesnetzagentur habe eine „ausgewogene Entscheidung im Interesse aller Beteiligten getroffen“, betont Klaus Müller, Präsident der zuständigen Behörde. Im Fokus steht weiterhin die Stärkung des ländlichen Raums sowie die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband.

Was hat die Bundesnetzagentur beschlossen?

Die Bundesnetzagentur hat sich gegen ein erneutes Vergabeverfahren und stattdessen für eine Verlängerung der aktuell bestehenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen entschieden. Konkret geht es um die Frequenzbereiche 800 MHz, 1 800 MHz sowie 2 600 MHz. Diese Bereiche werden momentan von den drei etablierten Netzbetreibern Deutschlands genutzt: der Telekom, Telefónica und Vodafone. Die weitere Nutzung für fünf Jahre ist an verschiedene Auflagen gebunden. Einige davon mit dem Ziel, in der Stadt und auf dem Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Denn wie die Funklochkarte zeigt, gibt es immer noch Lücken in der Netzverfügbarkeit.

„Wir verbessern die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und fördern den Wettbewerb. Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land“, so Müller.

Einige Auflagen im Überblick:

Ab 2029:

  • Versorgung von mindestens 99 % der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde
  • Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde
  • Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen und Binnenstraßen des Kernnetzes mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde

Ab 2030:

  • Versorgung von mindestens 99,5 % der bundesweiten Fläche mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde
  • Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde

Welche weiteren Auflagen gibt es für die Mobilfunknetzbetreiber?

Die Verlängerung um fünf Jahre hat zur Folge, dass der neueste und vierte Netzbetreiber in Deutschland – 1&1 – weiterhin von einem eigenen unmittelbaren Erwerb von Frequenzen ausgeschlossen wird. Dies berücksichtigt die zuständige Behörde, indem die Gewährung von National Roaming der Vodafone GmbH zugunsten von 1&1 durch eine entsprechende Auflage abgesichert ist. Die Partnerschaft zwischen den beiden Netzbetreibern ist im vergangenen Jahr gestartet. Zudem wurde ein Verhandlungsgebot zur sogenannten kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz zugunsten von 1&1 festgelegt. Die etablierten Netzbetreiber müssen über die Mitnutzung von 1&1 der so wichtigen Frequenzen unterhalb 1 GHz verhandeln. Durch diese speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber, an die die Verlängerung geknüpft ist, soll der Wettbewerb des Mobilfunkmarkts weiterhin gestärkt werden. Ebenso müssen die Mobilfunknetzbetreiber auch mit virtuellen Netzbetreibern sowie Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten verhandeln. Dadurch sichert die Bundesnetzagentur die Position für Diensteanbieter. Eine weitere Auflage ist, dass die Mobilfunkanbieter die BNetzA auch in Zukunft weiterhin in regelmäßigen Abständen über Ausbauplanungen und den Netzausbau informieren müssen. Denn sie sind verpflichtet, den Ausbau der Netze weiter voranzutreiben. Dies betrifft auch insbesondere den Netzausbau entlang von Schienenwegen. Daher müssen die Netzbetreiber verpflichtend auch mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen über eine gemeinsame Nutzung verhandeln.

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