Urteil: Flirt-Plattform darf nicht mit kostenloser Anmeldung werben

Urteil: Flirt-Plattform darf nicht mit kostenloser Anmeldung werben

In einem Urteil (Az. 33 O 245/13) hat das Landgericht Köln die Verbraucherrechte gegenüber einer Flirtplattform gestärkt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser bemängelte beim Angebot flirtcafe.de mangelnde Transparenz bei den Kosten einer Mitgliedschaft. Demnach hatte die Flirt-Plattform mit dem Slogan „Jetzt kostenlos anmelden„ geworben, obwohl das Senden und Empfangen von Nachrichten an andere Nutzer nur nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages möglich war. Außerdem ging eine zehntägige Probemitgliedschaft zu einem Preis von 1,99 Euro automatisch in eine mindestens sechs Monate dauernde Mitgliedschaft zum Preis von 78 Euro im Monat über. Ein klarer Hinweis auf Kündigungsfristen fehlte ebenfalls.

Die Klägerin führte an, dass es nicht relevant sei, ob andere Leistungen auf der Flirt-Plattform kostenlos nutzbar seien. Denn beim Flirten und Chatten ginge es vorrangig um den Nachrichtenaustausch. Dieser sei aber an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft geknüpft. Bei dieser wiederum sieht die Klägerin die gesetzliche Vorgabe einer klaren und verständlichen Aufklärung über Vertragsinhalt und Kosten nicht gegeben. Das gelte insbesondere, da die Widerrufsbelehrung erst nach dem Button zum Bezahlen eingebunden war.

Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin und stellten fest, dass ein Unterlassungsanspruch und zudem der Tatbestand eines Verstoßes gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen nach § 3 Abs. 3 UWG bestehe. Die Richter sahen die „Kontaktaufnahme zu anderen Personen„ als „Grundvoraussetzung„ an, um im Flirtcafe zu chatten, flirten und daten. Die Richter monierten zudem: „Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen kostenloser und kostenpflichtiger Leistung wird von der Beklagten erst in den AGB und FAQ vorgenommen. Auf der Seite, auf der der Verbraucher vor der Entscheidung steht, sich anzumelden, ist eine solche Unterscheidung nicht ersichtlich.„ Ähnlich kritisch beurteilten die Richter die automatische Verlängerung der Probemitgliedschaft. Hier sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Beklagte nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Diese sehen insbesondere vor, dass der Anbieter dem Verbraucher klar und verständlich mitteilt, welche Kosten und welche Laufzeit mit dem Vertrag verbunden sind. Beides sei im vorliegenden Fall jedoch nicht klar erkennbar.

Mehr Informationen

Smilies, Emoticons
SMS-Kürzel
Verspielte Sonderzeichen auf der Tastatur
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]