Urteil: Flirt-Plattform darf nicht mit kostenloser Anmeldung werben

Urteil: Flirt-Plattform darf nicht mit kostenloser Anmeldung werben

In einem Urteil (Az. 33 O 245/13) hat das Landgericht Köln die Verbraucherrechte gegenüber einer Flirtplattform gestärkt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser bemängelte beim Angebot flirtcafe.de mangelnde Transparenz bei den Kosten einer Mitgliedschaft. Demnach hatte die Flirt-Plattform mit dem Slogan „Jetzt kostenlos anmelden„ geworben, obwohl das Senden und Empfangen von Nachrichten an andere Nutzer nur nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages möglich war. Außerdem ging eine zehntägige Probemitgliedschaft zu einem Preis von 1,99 Euro automatisch in eine mindestens sechs Monate dauernde Mitgliedschaft zum Preis von 78 Euro im Monat über. Ein klarer Hinweis auf Kündigungsfristen fehlte ebenfalls.

Die Klägerin führte an, dass es nicht relevant sei, ob andere Leistungen auf der Flirt-Plattform kostenlos nutzbar seien. Denn beim Flirten und Chatten ginge es vorrangig um den Nachrichtenaustausch. Dieser sei aber an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft geknüpft. Bei dieser wiederum sieht die Klägerin die gesetzliche Vorgabe einer klaren und verständlichen Aufklärung über Vertragsinhalt und Kosten nicht gegeben. Das gelte insbesondere, da die Widerrufsbelehrung erst nach dem Button zum Bezahlen eingebunden war.

Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin und stellten fest, dass ein Unterlassungsanspruch und zudem der Tatbestand eines Verstoßes gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen nach § 3 Abs. 3 UWG bestehe. Die Richter sahen die „Kontaktaufnahme zu anderen Personen„ als „Grundvoraussetzung„ an, um im Flirtcafe zu chatten, flirten und daten. Die Richter monierten zudem: „Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen kostenloser und kostenpflichtiger Leistung wird von der Beklagten erst in den AGB und FAQ vorgenommen. Auf der Seite, auf der der Verbraucher vor der Entscheidung steht, sich anzumelden, ist eine solche Unterscheidung nicht ersichtlich.„ Ähnlich kritisch beurteilten die Richter die automatische Verlängerung der Probemitgliedschaft. Hier sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Beklagte nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Diese sehen insbesondere vor, dass der Anbieter dem Verbraucher klar und verständlich mitteilt, welche Kosten und welche Laufzeit mit dem Vertrag verbunden sind. Beides sei im vorliegenden Fall jedoch nicht klar erkennbar.

Mehr Informationen

Smilies, Emoticons
SMS-Kürzel
Verspielte Sonderzeichen auf der Tastatur
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]

Realme 14 Pro+ - das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Realme 14 Pro+

Das bietet das Top-Smartphone aus der Mittelklasse

Das Realme 14 Pro+ gehört zu den Top-Smartphones der Mittelklasse. Denn technisch liegt es auf Augenhöhe mit den Flaggschiffen der großen Hersteller und bietet starke Leistung und ein gutes Kamerasystem. Aktuell ist das Handy bereits für weniger als 400 Euro erhältlich. […]

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0 - Deutschlands digitaler Weg

Vertrauensdienste & eIDAS 2.0

Deutschlands digitaler Weg

Die EUDI-Wallet ist das Herzstück der neuen EU-Verordnung eIDAS 2.0 und soll Bürgern eine sichere, grenzüberschreitende digitale Identität ermöglichen. Deutschland übernimmt dabei eine Schlüsselrolle und testet im Rahmen von Pilotprojekten den Einsatz der digitalen Brieftasche in Alltagsszenarien. Ziel ist eine vertrauenswürdige, transparente und datensichere digitale Infrastruktur für ganz Europa. […]

Führerschein als App – das müssen Autofahrer dazu wissen

Führerschein als App

Das müssen Autofahrer dazu wissen

Der digitale Führerschein wurde bereits vor Jahren angekündigt. Jetzt steht er endlich zur Verfügung. Autofahrer können das Dokument in digitaler Form in einer App hinterlegen, was für viele sicherlich praktisch ist. Allerdings kann nicht jeder auf die digitale Alternative zurückgreifen. […]