Gegen Missbrauch der 0190/0900-Nummern – Gesetzesentwurf verabschiedet

Gegen Missbrauch der 0190/0900-Nummern - Gesetzesentwurf verabschiedet

Um den Missbrauch mit 0190- und 0900-Mehrwertdiensterufnummern und Dialern entgegenzuwirken und das Angebot dieser Rufnummern transparenter zu gestalten, hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf verabschiedet.

Künftig dürfen Verbindungen mit diesen Mehrwertnummern pro Minute höchstens 3 € kosten. Der Preis des Dienstes muss dem Kunden mitgeteilt werden, bevor Kosten entstehen. In einem Jahr soll das auch für Serviceverbindungen per Handy gelten. Zeitabhängig abgerechnete Verbindungen müssen nach einer Stunde durch den Netzbetreiber getrennt werden. Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post um zu erfahren, wer sich hinter einer Mehrwertdienstrufnummer verbirgt.

Das Verbraucherministerium erklärte, bei Missbrauch drohe dem Anbieter der Entzug der Servicenummer. Bis zum Sommer soll dieses Gesetz auch von Bundesrat verabschiedet werden.

Update vom 11.07.03

Gesetz zum Schutz gegen Missbrauch von 0190/0900-Nummern und Dialern beschlossen

Weitere Informationen

03.02.03: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs mit 0900/0190-Rufnummern und Dialern
Fehlerhafte Telefonrechnung

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