Neues Gesetz – außergerichtliche Schlichtung für Verbraucher

Außergerichtliche Schlichtung für Verbraucher

Seit dem 1. Februar 2017 gilt in neues Gesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, leicht zugänglich mitzuteilen, ob sie im Streitfall an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Diese Option soll lange und teure Gerichtsverhandlungen vermeiden. Verbraucher können sich nach einem erfolglosen Versuch, einen Streit mit dem Unternehmen direkt zu klären, an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden.

Stiftung Warentest hat die Umsetzung bei einer Reihe von großen Online-Händlern überprüft. Das Ergebnis: Die meisten Händler weisen aus, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dazu zählen Apple, Amazon, Otto, Mediamarkt, Saturn, Telekom, Conrad und Alternate. Positive Ausnahme ist H&M.

Warum ist die Schlichtung im Streitfall sinnvoll?

Im Kontakt von Konsument und Unternehmen kommt es immer wieder zu Streitfällen. Ein klassischer Fall ist ein defektes Smartphone, das der Händler nicht zurücknehmen will, weil der Schadensverursacher nicht offensichtlich ist. In solchen Fällen konnte der Konsument bisher nur klagen, um sein Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz zu erstreiten. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bis zu einem Urteil etwa sieben Monate vergehen und die Kosten meistens deutlich höher liegen. Denn eine Schlichtung kostet für den Händler pauschal 300 Euro und dauert maximal 90 Tage, der Kunde zahlt nichts. Für Konsument und Händler ist daher die Schlichtung grundsätzlich günstiger. Allerdings wird die Pauschale für den Händler unabhängig vom Ausgang fällig und könnte zu Mehrkosten führen. Für Konsumenten ist die Schlichtung jedoch ein geeignetes Mittel, außerhalb des klassischen Rechtsweges ihre Rechte durchzusetzen.

Unternehmen zeigen wenig Interesse an Schlichtungsverfahren

Die Unternehmen begründen ihre Ablehnung eines Schlichtungsverfahrens mit angeblich großem bürokratischen Aufwand. Ein Argument, das die Stiftung Warentest widerlegt. Denn zu einer Schlichtung kommt es nur nach vorherigem Einigungsversuch und der Kunde muss die Schlichtung mit ausreichenden Unterlagen anstoßen. Ein anderes Argument ist die ohnehin große Kulanzbereitschaft der Händler. Diese würde Schlichtungsverfahren erübrigen. In der Tat erstickt die bereits seit 2016 arbeitende Schlichtungsstelle nicht an Arbeit. Denn innerhalb von zehn Monaten mussten nur 825 Fälle bearbeitet werden. In der Mehrheit sahen die Schlichter jedoch den Kunden im Recht.

Achtung: Bei Telekommunikationsanbietern gibt es zwei Schlichtungsstellen. Bei Problemen rund um das Netz und Telefondienstleistungen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Bei Endgeräten aus einem Shop wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich der richtige Ansprechpartner. Jedoch hat zum Beispiel die Telekom die Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren abgelehnt.

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
„Treuestrafe“ – loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

„Treuestrafe“

Loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

Viele Stromkunden bleiben ihrem Anbieter treu und zahlen dafür oft deutlich höhere Preise. Eine Studie der RWTH Aachen zeigt, dass viele Bestandskunden jährlich Milliarden zu viel zahlen. Wer regelmäßig Tarife vergleicht oder den Anbieter wechselt, kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen. […]

WhatsApp-News – Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

WhatsApp-News

Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

Der beliebte Messenger WhatsApp plant, ein spezielles Kinder-Konto einzuführen. Kinder ab zehn Jahren sollen den Dienst künftig nutzen können. Allerdings nur mit Zustimmung und Kontrolle der Eltern. Diese können Kontakte und Datenschutz-Einstellungen festlegen. […]

OLG Frankfurt – Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

OLG Frankfurt

Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

Eine scheinbar harmlose Zimmeranfrage kann teuer werden – oder eben nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, wann eine Hotelreservierung rechtlich verbindlich ist und wann nicht. Im konkreten Fall ging es um rund 10.000 Euro – und um die Frage, ob eine einfache E-Mail bereits einen Vertrag begründet. […]

Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]