Neues Gesetz – außergerichtliche Schlichtung für Verbraucher

Außergerichtliche Schlichtung für Verbraucher

Seit dem 1. Februar 2017 gilt in neues Gesetz. Dieses verpflichtet Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, leicht zugänglich mitzuteilen, ob sie im Streitfall an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnehmen. Diese Option soll lange und teure Gerichtsverhandlungen vermeiden. Verbraucher können sich nach einem erfolglosen Versuch, einen Streit mit dem Unternehmen direkt zu klären, an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden.

Stiftung Warentest hat die Umsetzung bei einer Reihe von großen Online-Händlern überprüft. Das Ergebnis: Die meisten Händler weisen aus, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dazu zählen Apple, Amazon, Otto, Mediamarkt, Saturn, Telekom, Conrad und Alternate. Positive Ausnahme ist H&M.

Warum ist die Schlichtung im Streitfall sinnvoll?

Im Kontakt von Konsument und Unternehmen kommt es immer wieder zu Streitfällen. Ein klassischer Fall ist ein defektes Smartphone, das der Händler nicht zurücknehmen will, weil der Schadensverursacher nicht offensichtlich ist. In solchen Fällen konnte der Konsument bisher nur klagen, um sein Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz zu erstreiten. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bis zu einem Urteil etwa sieben Monate vergehen und die Kosten meistens deutlich höher liegen. Denn eine Schlichtung kostet für den Händler pauschal 300 Euro und dauert maximal 90 Tage, der Kunde zahlt nichts. Für Konsument und Händler ist daher die Schlichtung grundsätzlich günstiger. Allerdings wird die Pauschale für den Händler unabhängig vom Ausgang fällig und könnte zu Mehrkosten führen. Für Konsumenten ist die Schlichtung jedoch ein geeignetes Mittel, außerhalb des klassischen Rechtsweges ihre Rechte durchzusetzen.

Unternehmen zeigen wenig Interesse an Schlichtungsverfahren

Die Unternehmen begründen ihre Ablehnung eines Schlichtungsverfahrens mit angeblich großem bürokratischen Aufwand. Ein Argument, das die Stiftung Warentest widerlegt. Denn zu einer Schlichtung kommt es nur nach vorherigem Einigungsversuch und der Kunde muss die Schlichtung mit ausreichenden Unterlagen anstoßen. Ein anderes Argument ist die ohnehin große Kulanzbereitschaft der Händler. Diese würde Schlichtungsverfahren erübrigen. In der Tat erstickt die bereits seit 2016 arbeitende Schlichtungsstelle nicht an Arbeit. Denn innerhalb von zehn Monaten mussten nur 825 Fälle bearbeitet werden. In der Mehrheit sahen die Schlichter jedoch den Kunden im Recht.

Achtung: Bei Telekommunikationsanbietern gibt es zwei Schlichtungsstellen. Bei Problemen rund um das Netz und Telefondienstleistungen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Bei Endgeräten aus einem Shop wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich der richtige Ansprechpartner. Jedoch hat zum Beispiel die Telekom die Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren abgelehnt.

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]

Von 30 auf 14 Tage – Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Von 30 auf 14 Tage

Amazon verkürzt Rückgabefrist bestimmter Produkte

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Warengruppen von 30 auf 14 Tage. Kunden, die elektronische Produkte über den Online-Händler bestellen, sollten daher die Rückgabebedingungen in Zukunft genau im Blick haben. Andere Produkte können weiterhin 30 Tage lang zurückgegeben werden. […]

Angemessene Internetversorgung – BNetzA setzt erstmals Recht durch

Angemessene Internetversorgung

BNetzA setzt erstmals Recht durch

Erstmalig hat die BNetzA das Recht auf „schnelles“ Internet durch ein Verpflichtungsverfahren durchgesetzt. Ein Haushalt in Niedersachsen muss jetzt angemessen mit einem Internetdienst versorgt werden. Kritik zur verpflichtenden Erschließung von einzelnen Haushalten kommt vom Breko. […]

Mehr Privatsphäre – Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Mehr Privatsphäre

Signal ermöglicht Kontaktaufnahme per Nutzernamen

Signal führt Benutzernamen für alle User ein. Mit der neuen Funktion können sich die Nutzer in Zukunft miteinander vernetzen, ohne, dass sie hierfür ihre Telefonnummer teilen müssen. Bereits in den nächsten Wochen soll die Kontaktaufnahme per Nutzername in der Messaging-App für alle möglich sein. […]