Der Mobilfunkanbieter klarmobil hatte in seinen Geschäftsbedingungen mehrere Klauseln untergebracht, die das Landgericht Kiel (AZ 5 O 208/08) für unzulässig befand. Dazu gehörte auch eine in der Branche übliche Bestimmung, nach der das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn das Unternehmen `mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.´ Das gesetzliche Widerrufsrecht mit der Frist von 14 Tagen würde also laut dieser Klausel vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde die SIM-Karte benutzt und auch bei der Rufnummernmitnahme solle diese Klausel greifen. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine nahezu gleich lautende Bestimmung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Verbraucherzentralen klagten und das Gericht gab ihnen Recht. Die Bestimmung des BGB gelte nur für unteilbare Dienstleistungen und sei nicht auf Mobilfunkverträge anzuwenden. Den Mobilfunkanbietern sei es problemlos möglich, die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen abzurechnen. Die Vertragsbeendigung sei in einem solchen Fall leicht durchführbar und deshalb zumutbar.
Die Kunden können demnach einen Handyvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn sie bereits mit der SIM-Karte telefoniert haben oder eine Rufnummernmitnahme beauftragt hatten. Anders lautende Klauseln in den Geschäftsbedingungen seien unwirksam.
Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]
Das Landgericht Berlin hat die Meta Platforms Ireland Limited wegen Datenschutzverstößen bei Facebook teilweise verurteilt. Die Richter untersagten insbesondere das Hochladen von Kontaktdaten Nicht-Nutzender sowie die Erstellung personalisierter Werbeprofile ohne wirksame Einwilligung. […]
Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]
Vom Megabyte-Zählen zur Dauer-Online-Gesellschaft: Der mobile Datenverbrauch in Deutschland steigt rasant – und zwingt Anbieter zum Umdenken. Neue Zahlen von Destatis zeigen, warum unbegrenzte Tarife längst mehr sind als ein Marketingversprechen. […]
Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]
Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar