Abo-Fallen – Handy-Nutzer nicht ausreichend geschützt

Abo-Fallen - Handy-Nutzer nicht ausreichend geschützt

Handynutzer sind nicht ausreichend gegen Abo-Fallen durch Drittanbieter geschützt. Zu dieser Einschätzung kommen die Marktwächter der Verbraucherzentralen. Auf Grundlage einer Erhebung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben demnach knapp zwei Drittel der von Abos betroffenen Nutzer dieses unabsichtlich abgeschlossen. Die Marktwächter weisen darauf hin, dass bestehende Schutzmechanismen nicht ausreichend sind. Besonders Prepaid-Kunden haben kaum Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

Häufige Ursache für Abo-Fallen lassen sich schwer umgehen

Die Verbraucherschützer sehen insbesondere zwei Ursachen für Abo-Fallen. Zum einen Clickjacking, zum anderen das Unterlaufen des Redirects. Das Clickjacking besteht im Wesentlichen aus einem aufpoppenden Werbebanner, das zum Weitersurfen bzw. weiteren Nutzen einer App geschlossen werden muss. Im Moment des Schließens folgt jedoch die Umleitung auf eine Abo-Falle. Die Netzbetreiber überprüfen zwar externe Dienstleister, aber es sind nur 250 Angebote im Monat. Nach Auffassung der Marktwächter ist diese Zahl zu gering, denn so können immer neue Anbieter Clickjacking nutzen.

Gegen das Clickjacking sollten die Mobilfunkanbieter eigentlich ein Redirect-Verfahren implementieren. Dieses soll vor Abschluss eines Abos auf eine Bezahlseite umleiten, bei der die Nutzer erkennen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung beziehen. Diese Umleitung ist zwar weitgehend geschaffen, wird aber von einigen Apps unterlaufen. Diese sind so programmiert, dass sie die Zielseite automatisch bestätigen, sodass der Nutzer nicht sieht, dass er ein Abo abschließt.

Kosten werden zunächst in Rechnung gestellt

In beiden Fällen entstehen dem Nutzer zunächst Kosten durch eine nicht bewusst in Auftrag gegebene Leistung bzw. ein Abonnement. Diese listet der Mobilfunkanbieter auf seinen Rechnungen gesondert auf. Der Nutzer kann im Normallfall zumindest nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Bei Prepaid-Kunden ist dies anders. Denn diese bekommen – rechtlich nicht zu beanstanden – meistens keine Rechnung und können so nicht erkennen, warum Gebühren entstanden sind. Die Marktwächter sehen hier Nachbesserungsbedarf.

Abo-Fallen: Verbraucher können sich wehren

Handynutzer können sich jedoch gegen Abo-Fallen wehren. Sofern ein Betrag unberechtigt in Rechnung gestellt wird, kann der Mobilfunkkunde Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und diese korrigieren lassen. Auch eine Rücklastschrift ist möglich. Details und das mögliche Vorgehen hängen jedoch vom Einzelfall und dem eigenen Mobilfunkvertrag ab. Zudem sollte der Kunde unbedingt das Abo kündigen. Sind zuvor berechtigte Kosten entstanden, muss der Handynutzer jedoch zahlen.

Um das Problem generell zu umgehen, ist eine Drittanbietersperre ratsam. Diese unterbindet alle Leistungen, die nicht direkt vom Mobilfunkanbieter angeboten werden. Eine ausführliche Anleitung bietet der telespiegel im Ratgeber Drittanbietersperre.

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