Urteil – Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Urteil - Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Müssen Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber ihre private Handynummer mitteilen? Diese Frage beschäftigte nicht nur zwei Mitarbeiter eines kommunalen Rettungsdienstes. Denn da diese sich weigerten, der Aufforderung nachzukommen, sprach ihr Arbeitgeber ihnen eine Abmahnung aus. Sie klagten darauf, die Abmahnung aus der Akte entfernen zu lassen. In erster Instanz bestätigte diese Auffassung das Arbeitsgericht Gera. Das Landesarbeitsgericht Thüringen fällte dazu nun am 16. Mai 2018 ein klares Urteil (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Das Urteil: Abmahnung unwirksam, Handynummer bleibt Privatsache

Das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer. Denn die Richter am Landesarbeitsgericht Thüringen haben klar festgestellt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Herausgabe ihrer Handynummer verpflichtet sind. Denn der Arbeitgeber könne bei Bedarf eine Erreichbarkeit auf anderem Weg herstellen. Jetzt in sehr begrenzten Ausnahmefällen habe der Arbeitgeber ein Recht darauf, die private Handynummer seiner Mitarbeiter abzufragen. Ein mögliches Szenario sei beispielsweise gegeben, wenn sich der Arbeitseinsatz nicht anders organisieren ließe. Das wäre jedoch nicht gegeben, daher ist die Abmahnung für beide Mitarbeiter zu streichen.

Das Urteil ist rechtskräftig, denn die Richter ließen eine Revision nicht zu. Die grundlegende Bedeutung für eine Neuauflage beim Bundesarbeitsgericht sei in der Sache zwar gegeben. Die besondere Fallkonstellation sei jedoch zu spezifisch, um daraus im weiteren Verfahren ein Grundsatzurteil abzuleiten.

Der Fall: Gesundheitsdienst wollte per Handynummer Notdienst organisieren

Das Urteil hat dennoch eine Signalwirkung. Denn im vorliegenden Fall wollte der kommunale Rettungsdienst die Notfallbereitschaft der Mitarbeiter organisieren. Über die privaten Handys sollte nach dem Zufallsprinzip im Notfall ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit zum Not- bzw. Sondereinsatz gerufen werden können. Die beiden betroffenen Mitarbeiter weigerten sich jedoch, ihre Handynummer herauszugeben und verwiesen auf den Festnetzanschlusss. Der Arbeitgeber mahnte sie daraufhin ab.

Obwohl die Fallkonstellation speziell ist, ist das Urteil eine wichtige Stärkung der Arbeitnehmer. Denn immer häufiger verlangen Unternehmen von ihren Angestellten eine Bereitschaft, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht. Diese Tendenz in vielen Unternehmen stellt nach Tenor des Urteils jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Denn der jeweilige Arbeitnehmer ist rund um die Uhr erreichbar und kann so nicht mehr abschalten. Vor diesem Hintergrund hat das Urteil über den konkreten Fall hinaus eine Wirkung, denn die Richter definierten sehr enge Vorgaben, wann ein Arbeitgeber die private Handynummer für dienstliche Zwecke erfragen darf.

Weitere Gerichtsentscheidungen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]

Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]