Urteil – Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Urteil - Mitarbeiter müssen Handynummer nicht herausgeben

Müssen Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber ihre private Handynummer mitteilen? Diese Frage beschäftigte nicht nur zwei Mitarbeiter eines kommunalen Rettungsdienstes. Denn da diese sich weigerten, der Aufforderung nachzukommen, sprach ihr Arbeitgeber ihnen eine Abmahnung aus. Sie klagten darauf, die Abmahnung aus der Akte entfernen zu lassen. In erster Instanz bestätigte diese Auffassung das Arbeitsgericht Gera. Das Landesarbeitsgericht Thüringen fällte dazu nun am 16. Mai 2018 ein klares Urteil (Az.: 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Das Urteil: Abmahnung unwirksam, Handynummer bleibt Privatsache

Das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer. Denn die Richter am Landesarbeitsgericht Thüringen haben klar festgestellt, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Herausgabe ihrer Handynummer verpflichtet sind. Denn der Arbeitgeber könne bei Bedarf eine Erreichbarkeit auf anderem Weg herstellen. Jetzt in sehr begrenzten Ausnahmefällen habe der Arbeitgeber ein Recht darauf, die private Handynummer seiner Mitarbeiter abzufragen. Ein mögliches Szenario sei beispielsweise gegeben, wenn sich der Arbeitseinsatz nicht anders organisieren ließe. Das wäre jedoch nicht gegeben, daher ist die Abmahnung für beide Mitarbeiter zu streichen.

Das Urteil ist rechtskräftig, denn die Richter ließen eine Revision nicht zu. Die grundlegende Bedeutung für eine Neuauflage beim Bundesarbeitsgericht sei in der Sache zwar gegeben. Die besondere Fallkonstellation sei jedoch zu spezifisch, um daraus im weiteren Verfahren ein Grundsatzurteil abzuleiten.

Der Fall: Gesundheitsdienst wollte per Handynummer Notdienst organisieren

Das Urteil hat dennoch eine Signalwirkung. Denn im vorliegenden Fall wollte der kommunale Rettungsdienst die Notfallbereitschaft der Mitarbeiter organisieren. Über die privaten Handys sollte nach dem Zufallsprinzip im Notfall ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit zum Not- bzw. Sondereinsatz gerufen werden können. Die beiden betroffenen Mitarbeiter weigerten sich jedoch, ihre Handynummer herauszugeben und verwiesen auf den Festnetzanschlusss. Der Arbeitgeber mahnte sie daraufhin ab.

Obwohl die Fallkonstellation speziell ist, ist das Urteil eine wichtige Stärkung der Arbeitnehmer. Denn immer häufiger verlangen Unternehmen von ihren Angestellten eine Bereitschaft, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht. Diese Tendenz in vielen Unternehmen stellt nach Tenor des Urteils jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Denn der jeweilige Arbeitnehmer ist rund um die Uhr erreichbar und kann so nicht mehr abschalten. Vor diesem Hintergrund hat das Urteil über den konkreten Fall hinaus eine Wirkung, denn die Richter definierten sehr enge Vorgaben, wann ein Arbeitgeber die private Handynummer für dienstliche Zwecke erfragen darf.

Weitere Gerichtsentscheidungen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schluss mit der Werbefreiheit – WhatsApp führt Werbeanzeigen ein

Schluss mit der Werbefreiheit

WhatsApp führt Werbeanzeigen ein

In der Rubrik „Aktuelles“ auf WhatsApp wird bald Werbung erscheinen. Nach jahrelangen Spekulationen ist es jetzt Gewissheit, dass der Meta-Konzern die Werbefreiheit des beliebtesten Messengers weltweit beendet. Bereits in den nächsten Monaten soll die Werbung erscheinen. […]

Endlich schnelles Internet im Zug? – Kooperation soll Netz verbessern

Endlich schnelles Internet im Zug?

Kooperation soll Netz verbessern

Ein neues Forschungs- und Entwicklungsprojekt, bei dem alle vier Netzbetreiber Deutschlands mit der Deutschen Bahn zusammenarbeiten, soll das Netz im Zug endlich deutlich verbessern. Denn bisher müssen Reisende meist auf schnelles Internet verzichten. Das soll sich in Zukunft ändern. […]

Bitcoins im Millionenwert – die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Bitcoins im Millionenwert

Die jahrelange Suche auf der Mülldeponie

Seit mehr als elf Jahren sucht ein Brite auf einer Mülldeponie nach seiner alten Festplatte. Denn auf dieser soll sich ein Vermögen in Höhe von aktuell mehr als 700 Millionen Euro befinden. Jetzt wird die Geschichte von Howell und seiner Suche nach der Bitcoin-Wallet sogar verfilmt. […]

Komfort-Features im Festnetz entfallen – Telekom streicht Funktionen

Komfort-Features im Festnetz entfallen

Telekom streicht Funktionen

Die Telekom streicht gleich mehrere Features aus ihrem Online-Telefoniecenter. Festnetz-Kunden können ab Mitte Juni nicht mehr auf bestimmte Komfort-Funktionen, wie beispielsweise die Blockierung einzelner Rufnummern oder den automatischen Rückruf zurückgreifen. […]

Android-Nutzer ausspioniert – Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Android-Nutzer ausspioniert

Meta und Yandex schnüffeln bei App-Usern

Sicherheitsforscher haben herausgefunden, dass Android-User von Meta und Yandex de-anonymisiert werden. Mit verdeckten Trackern konnten die Unternehmen Datenschutzvorkehrungen umgehen und so ohne Zustimmung der User an die Nutzeridentitäten gelangen. […]