Neue xxl- und calltime 120-Tarife eingestellt – Bestandskunden nicht betroffen

Neue xxl- und calltime 120-Tarife eingestellt - Bestandskunden nicht betroffen

Zum 01. Oktober hatte die Telekom die „neuen„ xxl-Tarife „weekend„ und die Tarife calltime 120 eingeführt. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass diese beiden Tarife gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen und bis auf weiteres nicht mehr angeboten werden dürfen (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03 und 1 L 2789/03). Bestandskunden können die Tarife vorerst weiterhin nutzen.

Mit den „neuen„ xxl-Tarifen ist es möglich, Samstags, Sonntags und an Feiertagen kostenlos zu telefonieren, calltime 120 beinhaltet 120 Freiminuten. Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Telekom-Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung, die sonst von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei. Die Telekom kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Update vom 19.12.03

In dieser Woche hatten die Telekommunikationsanbieter Arcor und 01051 Telecom vor dem Verwaltungsgericht Köln erwirkt, dass die „neuen„ xxl-Tarife „weekend„ und die Tarife calltime 120 der Telekom bis auf weiteres nicht mehr angeboten werden dürfen. Die Telekom und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) haben gegen die Entscheidung bei dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des VG Köln würde vorläufig ausgesetzt und das OVG Münster muss nun feststellen, ob die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erteilte Genehmigung der neuen Telekom-Tarife rechtskräftig ist.

Update 29.01.2004

Die Vermarktung der xxl- und calltime 120-Tarife darf wieder aufgenommen werden.

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