Ihr Nacktbild wurde freigegeben – Email der Happy Passion GmbH lockt in die Abzock-Falle

Ihr Nacktbild wurde freigegeben

Die Happy Passion GmbH mit Sitz in der Schweiz verwendet eine Masche, die prinzipiell schon tausendfach angewendet wurde. Internetnutzern wird eine Email zugesendet, die einen Link enthält. Klickt der Empfänger den Link an und hinterlässt auf der Internetseite seine Daten, erhält er kurz darauf eine Rechnung. Darin wird er auf einen vermeintlichen Vertrag hingewiesen und die Kosten, die durch die Nutzung des Dienstes entstanden seien.

Das Schweizer Unternehmen begnügt sich jedoch nicht mit einer gefälschten Meldung oder einer angeblichen Nachricht von Bekannten, um den Empfänger der Email dazu zu bringen, die enthaltene Email zu benutzen. Die Happy Passion GmbH fährt größere Geschütze auf. Welchem ahnungslosen Internetnutzer würde nicht die Farbe aus dem Gesicht weichen, wenn er eine Email erhält, in dem ihm die Veröffentlichung eines Bildes bekannt gegeben wird, das ihn völlig unverhüllt zeigt?

Emails mit dem Betreff `Ihr Nacktbild wurde freigegeben´ landen derzeit in zahlreichen Email-Postfächern. Darin stellt das `Team von www.nacktcommunity.com´ fest, die Freischaltung des Bildes sei soeben erfolgt. Direkt unter dieser Aussage findet der erschrockene User einen Link. Klickt der Empfänger den Link an, um die angebliche Veröffentlichung zu überprüfen, führt ihn der auf die Internet-Seite online-girlies.com. Nun sei er angemeldet, wird dem verblüfften User mitgeteilt. Wenig später erhält er eine weitere Email mit Zugangsdaten.

Verwendet der Nutzer die Zugangsdaten, loggt er sich also damit auf der Internetseite ein, erhält er die nächste Email von der Happy Passion GmbH. In einem als pdf-Datei angehängten Rechnungsschreiben bedankt sich das Unternehmen herzlich für die Nutzung der Internetseite. Nun würden einmalig 98,- € fällig, zahlbar innerhalb von wenigen Tagen auf ein deutsches Konto. Ein Widerruf des Vertrages sei nach der erfolgter Nutzung des `reichhaltigen Bilderarchivs´ nicht mehr möglich. Das, so wird dem verdutzten Opfer mitgeteilt, dürfe er während der Vertragslaufzeit weiterhin nutzen.

Nach dem angeblichen Nacktbild von sich selbst sucht der Nutzer selbstverständlich vergeblich. Weil sich der User aber bereits in den Mitgliederbereich eingeloggt hatte, eine Nutzung also bereits erfolgt ist, könnte davon ausgegangen werden, dass er nun eine Zahlungsverpflichtung hat. Doch ähnlich wie deutsche Verbraucherschützer sieht auch die Schweizer Behörde SECO die Sachlage. Sowohl die unangeforderte Spam-Email und auch die Art, wie das Opfer in den angeblichen Vertrag gelockt wird, sei mit Treu und Glauben im Geschäftsverkehr schlecht vereinbar. Es wird geraten, keine Zahlungen vorzunehmen und sich auch von Inkassobüros oder Anwaltsschreiben nicht einschüchtern zu lassen. Auf eine Verhandlung vor Gericht über die Rechtsgültigkeit des Vertrages und seinen angeblichen Anspruch wird es das Unternehmen nämlich sicherlich nicht ankommen lassen.

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