Urteil – Handyverbot auch auf der Standspur der Autobahn

Urteil Handy auf de Autobahn

Das Verbot der Handynutzung rief bereits kreative Ausreden von Autofahrern hervor. Sie versuchten zu erklären, aus welchem Grund und zu welchem Zweck sie ihr Telefon während der Fahrt verwendeten um so einer Strafe zu entgehen. Die Handynutzung der mehr oder weniger uneinsichtigen Autofahrer beschäftigt auch die Gerichte. Zu vielen Situationen, die Autofahrer mit ihrem Handy im Straßenverkehr erleben, gibt es bereits Urteile.

In dem Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigte, hatte ein Autofahrer auf dem Seitenstreifen einer Autobahn angehalten und dort sein Handy aufgenommen, während der Motor seines Kraftfahrzeugs lief. Das Landesgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldbuße von 50,- € verurteilt, wogegen der Autofahrer Rechtsbeschwerde einlegte.

Die wies das Oberlandesgericht zurück und ergänzte den Schuldspruch sogar. Es sei Fahrzeugführern untersagt, das Handy in die Hand zu nehmen, beispielsweise auch, wenn er an einer Ampel warte. In diesem Fall habe der Fahrer mit laufendem Motor nicht etwa auf einem Parkplatz gestanden, sondern auf dem Seitenstreifen einer Autobahn, der `Fahrbahn im Rechtssinne´ sei. Im übrigen, merkte das Gericht an, sei das Halten auf dem Seitenstreifen außer in Notfällen bzw. auf polizeiliche Weisung verboten. Der Autofahrer wurde wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons in Tateinheit mit vorsätzlichem verbotswidrigem Halten auf einer Kraftfahrstraße verurteilt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktz. IV-2 Ss (OWi) 84/08 – (OWi) 39/08 III vom 03.06.2008

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