Urteil – Hohe Kosten für Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel im Festnetz

Urteil zu hohe Kosten fuer Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel im Festnetz

An einem Festnetzanschluss mit ISDN-Komfort können Kunden mehrere Rufnummern nutzen. So richten viele Kunden an ihrem Telefonanschluss eine Rufnummer beispielsweise für ihr Büro, eine für private Anrufe, eine für die Tochter, den Sohn, das Faxgerät usw. ein. Bei einem Wechsel des Telefonanbieters möchten die meisten Kunden viele oder möglichst alle dieser gewohnten Rufnummern mitnehmen. Diese sogenannte Rufnummernportierung ist ebenso wie in dem Mobilfunk auch in dem Festnetz möglich. Der Kunde beauftragt den neuen Anbieter einfach, die Rufnummern bei dem bisherigen Anbieter anzufordern. Für die Mitnahme der Rufnummer zahlen Mobilfunkkunden maximal 30,72 €, das ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze. Eine solche Obergrenze besteht für Rufnummernmitnahmen in dem Festnetz aber nicht.

Der Telekommunikationsanbieter easybell klagte gegen einen seinen Konkurrenten, weil der von einem wechselwilligen Kunden 29,99 € verlangte, und zwar pro mitgenommener Rufnummer. Weil der Kunde zehn Rufnummern portieren lassen wollte, hätte er insgesamt 299,90 € bezahlen müssen. In diesem Fall habe der Kunde die Preisliste so interpretieren können, dass nur einmalig 29,99 € Portierungskosten für die Portierung der Rufnummern anfallen, führte der Rechtsanwalt des Unternehmens aus. Der Kunde entschied sich schließlich, nicht alle Rufnummern mitzunehmen. Doch häufig werden Kunden von den hohen Portierungskosten überrascht und widerrufen dann den Wechselauftrag, klagte der Anbieter. Das Gericht folgte seiner Auffassung, dass die hohen und intransparenten Portierungskosten eine Wettbewerbsbehinderung darstellen. Es drohte dem Wettbewerber bei Wiederholung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €.

Landgericht Köln, Aktz. 31 O 193/13

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