Breitbandausbau – Vectoring-Liste geöffnet

Breitbandausbau - Vectoring-Liste geöffnet

Vectoring ist für die Telekom eine Alternative zum Breitbandausbau. Voraussetzung ist ein Kabelverzweiger mit Breitband, zu dem ein Breitbandanschluss besteht. Die Technik verdoppelt die mögliche Geschwindigkeit bei der Datenübertragung über Kupferkabel. Der Nachteil ist, dass nur ein Unternehmen am Kabelverzweiger Vectoring einsetzen kann. Da die Telekom fast alle existierenden Kabelverzweiger betreut, entsteht ein möglicher Wettbewerbsnachteil für die Konkurrenten. Um diesen auszugleichen, muss die Telekom nach Auflage der Bundesnetzagentur eine sogenannte Vectoring-Liste führen. Diese ist heute eröffnet worden.

Die Vectoring-Liste umfasst alle Kabelverzweiger in Deutschland. Seit heute können sich alle Telekommunikationsunternehmen um die Aufrüstung mit Vectoring für jeden einzelnen Kabelverzweiger bemühen. Dazu müssen sie eine genau definierte E-Mail an eine von der Telekom betreuten Adresse senden. Damit verpflichtet sich das jeweilige Unternehmen, an diesem Kabelverzweiger Vectoring innerhalb eines Jahres zu installieren. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, wird unabhängig von Schadensersatzforderungen eine Strafe von 375 Euro (1.000 Euro, wenn es die Telekom ist) fällig. Außerdem darf das Unternehmen ein Jahr lang an diesem Kabelabzweiger keinen Ausbau vornehmen. Wird ein unfertiger Ausbau als abgeschlossen gemeldet, verlängert sich die Sperre auf zwei Jahre. Sollten sich mehrere Unternehmen um einen Kabelverzweiger bemühen, gewinnt das Unternehmen den Anspruch auf Ausbau, das diesen zu einem früheren Termin realisieren möchte.

Der Kampf um die Kabelverzweiger bietet den Unternehmen eine Absicherung ihrer Investitionen in die Vectoring-Technik und damit in den VDSL-Ausbau. Allerdings hat die Liste einen Haken. Denn wer den Kabelverzweiger ausbaut, muss der Konkurrenz eine Bitstromleitung (Bitstream) zuweisen. Über Bitstrom ist es allen Anbietern möglich, auch ohne eigenes Kabelnetz potenziellen Kunden einen VDSL-Anschluss anzubieten. Sogar Angebote über IP-TV sind spätestens ab 2016 möglich. Dazu müssen sie lediglich am Kabelverzweiger gegen Entgelt eine Leitung als Bitstrom beanspruchen.

Ob Vectoring den Breitbandausbau in den benachteiligten ländlichen Regionen ersetzen kann, darf bezweifelt werden. Denn dort fehlen die erforderlichen Glasfaserkabel als Zuleitung zum letzten Kabelverzweiger. Außerdem sind die Kabellängen des Kupferkabels zu den Hausanschlüssen oft zu lang, um einen Vorteil durch Vectoring realisieren zu können.

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