Missbrauch – Bundesnetzagentur legt Unternehmen lahm

Missbrauch - Bundesnetzagentur legt Unternehmen lahm

Die Bundesnetzagentur ist Wächter des Wettbewerbs im Telefonnetz. Bei Verstößen reagiert die Behörde schnell und mit aller Härte. Das spürt derzeit ein Entrümpelungsunternehmen, das einen lokalen Sitz durch eine Ortsnetzrufnummer vorgetäuscht hatte. Die Bundesnetzagentur sperrte deshalb etwa 5.100 Rufnummern des Unternehmens wegen irreführender Werbung und möglichem Wettbewerbsverstoß – zum Vorteil der Verbraucher.

Warum sperrt die Bundesnetzagentur lokale Rufnummern von Unternehmen?

Im Zuge ihrer Aufgabe, muss die Bundesnetzagentur gegen Missbrauch im Telefonnetz vorgehen. Im vorliegenden Fall hatte ein Entrümpelungsunternehmen mit rund 5.100 Telefonnummern in verschiedenen Kommunen Deutschlands eine Ortsnähe vorgetäuscht. Verbraucher hielten das Unternehmen wegen der Ortsnetzrufnummer für eine lokal ansässige Firma. Daher beauftragte sie den Anbieter mit Entrümpelungsaufgaben. Dieser hatte am Ort jedoch gar keine Zweigstelle, sondern fing über umgeleitete Rufnummern lokale Aufträge für seine dort nicht ansässige Firma ab. Das ist ein klarer Rechtsverstoß, denn es handelt sich um vorgetäuschte lokale Telefonnummern und damit um irreführende Werbung. Hintergrund: Der Verbraucher soll davon ausgehen können, dass ein Unternehmen mit einer Ortsnetzrufnummer auch tatsächlich aus dem Ort kommt. Dies war hier nicht der Fall.

Irreführende Werbung bei Handwerksbetrieben üblich

Es handelt sich nur um einen eklatanten Fall, der sinnbildlich für ein ganzes System steht. U. a. einzelne Schlüsseldienste, Rohrreinigungsbetriebe, Umzugsunternehmen und eben Entrümpelungsunternehmen nutzen immer wieder Ortsnummern, um massenhaft Aufträge als ortsansässiges Unternehmen zu bekommen. Diese Praxis täuscht die Verbraucher nicht nur, sondern beeinträchtigt lokale Unternehmen. Daher ist diese Vorgehensweise verboten. Die Bundesnetzagentur verfolgt diese Verstöße intensiv. Sobald sich ein Verdacht bestätigt, schaltet die Behörde bei Bedarf nicht nur die Rufnummern ab, sondern verhängt ggf. auch Bußgelder.

Irreführende Werbung: Bundesnetzagentur auf Hinweise angewiesen

Das Problem für die Bundesnetzagentur ist jedoch, dass die so werbenden Firmen nur mit Unterstützung der Bevölkerung aufzuspüren sind. Ohne Hinweise auf irreführende Werbung können die Unternehmen unbeeinträchtigt handeln. Wer einen entsprechenden Fall melden möchte, findet auf der Webseite der Bundesnetzagentur ein Meldeformular.

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