Urteil zu Google – Kein generelles Recht auf Vergessen

Urteil zu Google - kein generelles Recht auf Vergessen

In den letzten Jahren haben verschiedene neue gesetzliche Regelungen zum sogenannten Recht auf Vergessen geführt. Das bedeutet, Personen können unter bestimmten Umständen Suchmaschinen und Webseitenbetreiber dazu auffordern, Informationen über sie zu löschen. Das gilt bei einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Doch nicht in allen Fällen gibt es ein generelles Recht auf Vergessen, wie in seinem Urteil (Az.: 16 U 193/17) vom 6. September 2018 das Oberlandesgericht Frankfurt am Main deutlich machte.

Der Fall: Bei der Suche nach Person alte Presseberichte entfernen

Im konkreten Fall hatte der ehemalige Geschäftsführer eines gemeinnützigen Vereins gegen Google geklagt. Er wollte Suchergebnisse von Presseberichten löschen lassen. Diese erschienen im Jahr 2011 und stellten eine erhebliche Schieflage seines Vereins dar. In diesem Zusammenhang berichteten die Medien, dass der Kläger seiner Aufgabe als Geschäftsführer nicht nachgekommen ist, da er sich krankgemeldet hatte.

Der Kläger hatte die Auffassung, dass er nach Artikel 17 der neuen Datenschutzgrundverordnung einen Löschanspruch habe. Er forderte, bei der Suche nach seinem Namen die entsprechenden Berichte nicht anzuzeigen. Die Artikel enthielten nicht nur seinen Namen, sondern auch sensible Daten über seinen Gesundheitszustand. Das Gericht wies die Klage gegen Google jedoch ab.

Die Begründung: Interesse der Öffentlichkeit überwiegt

Die Richter am Oberlandesgericht verneinten den Löschungswunsch. Sie sahen in der ursprünglichen Berichterstattung ein erhebliches öffentliches Interesse. Dieses betraf nicht nur die finanzielle Situation des Vereins, sondern auch den Gesundheitszustand des Klägers. Denn dieser erklärte das Fernbleiben des Geschäftsführers in der Krisensituation seiner Organisation. Die Berichterstattung sei daher rechtmäßig gewesen. Aus diesem Grund habe der Kläger trotz der inzwischen vergangenen Zeitspanne keinen Anspruch auf Löschung. Denn der Schutz der Persönlichkeitsrechte reiche nur so weit, wie er „erforderlich“ sei.

Aus dem Urteil lässt sich der Schluss folgern, dass die Richter bei einem anderen Klagehintergrund anders entschieden hätten. Dies wäre zum Beispiel möglich gewesen, wenn die Darstellung des Gesundheitszustandes nicht im Rahmen einer Presseberichterstattung zu einem Vorfall von Interesse erfolgt wäre. Damit verdeutlichten die Richter zugleich, dass ein schematischer Abwägungsmechanismus auch nach Einführen der Datenschutzgrundverordnung nicht möglich sei. Diese sieht zwar das Recht auf Vergessen vor, allerdings müssten jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls begutachtet werden.

Weitere Gerichtsurteil

Gerichtsentscheidung Akte Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Comeback für ausrangierte Smartphones – Informationskampagne der VZ

Comeback für ausrangierte Smartphones

Informationskampagne der VZ

Smartphones werden ständig durch neue Modelle ersetzt. Die alten Handys landen dann in Schubladen. Im Rahmen einer Info-Kampagne fordern die Verbraucherzentralen dazu auf, ausrangierte Handys stattdessen fachgerecht zu entsorgen oder zu spenden. Das spart Geld und wertvolle Ressourcen. […]

Großflächige Handyüberwachung – wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

Großflächige Handyüberwachung

Wie ist die Rechtsgrundlage der Maßnahme?

2020 wurde eine großflächige Handyüberwachung von Telefónica-Mobilfunkkunden durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme ist bis heute umstritten. Experten fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, das sogenannte „IP-Catching“ endlich deutlich zu regeln. […]

Urteile des EuGH - Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Urteile des EuGH

Milliardenstrafe gegen Google und Apple verhängt

Der EuGH hat zwei Urteile gegen zwei Internetriesen gefällt. Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen, Apple steht vor 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung. Die Entscheidungen verdeutlichen die strengen Wettbewerbsvorschriften und Steuerregulierungen der EU gegen Tech-Giganten. […]

Handyverbot im Klassenzimmer – positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Handyverbot im Klassenzimmer

Positiver Effekt, aber nicht Problemlösung

Eine neue Studie kommt zu dem Schluss, dass sich das Verbot von Smartphones während des Unterrichts positiv auswirkt. Dennoch muss gleichzeitig der verantwortungsbewusste Umgang mit den Geräten als Unterrichtselement eingebaut werden, um auch die Ursachen der Probleme zu beheben. […]

Die iPhone 16-Serie ist da – KI-Features & neue Kamerabedienung

Die iPhone 16-Serie ist da

KI-Features & neue Kamerabedienung

Apple hat die neue iPhone-16-Serie vorgestellt. Die vier Geräte zeichnen sich insbesondere durch neue KI-Funktionen sowie eine neue Kamerabedienung per Auslöser-Knopf aus. Ab diesem Freitag können die Smartphones bereits vorbestellt werden. […]