Report – Drei Jahre Recht auf Vergessen bei Google

Report - drei Jahre Recht auf Vergessen bei Google

Vor drei Jahren trat das sogenannte „Recht auf Vergessen“ in Kraft. Damit wollte die EU Menschen ermöglichen, Verweise auf Inhalte aus Suchmaschinen zu löschen. Nun hat Google einen Report vorgelegt. In diesem berichtet das Unternehmen, wie oft, in welcher Art und mit welchem Erfolg die Menschen in Europa Suchergebnisse löschen lassen möchten. Eine optisch übersichtliche Kurzfassung ist ebenfalls verfügbar. Die Daten geben einen interessanten Einblick in das, was angefragt wird, und das, was tatsächlich gelöscht wird.

Bitte um Löschen von 2,4 Millionen Ergebnissen

Erstaunlich ist die Gesamtzahl der Fälle. 655.456 einzelne Anfragen haben Google erreicht. Dabei fragten die jeweiligen Personen bzw. Stellen nach Löschen von 2.439.999 Webadressen aus der Suche. Ein knappes Sechstel der Anfragen stammte aus Deutschland. 90 Prozent kamen von Privatpersonen.

47,8 Prozent der deutschen Bitten entsprach Google tatsächlich und zeigte entsprechende Suchtreffer nicht mehr an. Das ist etwas mehr als der Schnitt aller Länder. Die Gründe für eine Ablehnung sind verschieden. Unter anderem nennt Google hier das öffentliche Interesse, technische Faktoren oder vorhandene Alternativen (Suchtreffer).

Welche Art von Plattform ist am meisten betroffen?

Auffällig ist, welche Art von Webseiten von Löschanträgen betroffen sind. Neben der wenig aussagekräftigen Rubrik „Sonstiges“, unter der übliche Webseiten zusammengefasst sind, betrafen die meisten Anfragen aus Deutschland Verzeichnisse (21,7 Prozent) und Soziale Medien (10,2 Prozent). Im europäischen Schnitt war die Verteilung anders. Verzeichnisse kamen auf 19,1 Prozent, aber die Presse war mit 17,6 Prozent am zweithäufigsten betroffen. Das zeigt unter anderem, dass die deutsche Medienlandschaft die Persönlichkeitsrechte der Einzelnen stärker achtet.

Aufgeteilt nach Kategorien zeigt sich, dass die meisten Löschanfragen berufliche Informationen betreffen: 18,1 Prozent in Europa, in Deutschland 17,4 Prozent. Ein Drittel davon betrifft Behördenseiten. 12,2 Prozent (in Deutschland 15,4 Prozent) betreffen Seiten, auf denen der Name nicht oder nicht mehr zu finden ist, die aber zum Beispiel diesen noch in der URL führen oder anderweitig damit verknüpft sind. Etwa ein Viertel dieser Seiten gehören zu den sozialen Medien. 7,7 Prozent betreffen Suchanfragen nach Webseiten, die selbst erstellt sind. Hier liegt Deutschland im Schnitt.

Die meisten Suchergebnisse entfernte Google, wenn sich die Treffer auf Verzeichnisse bezogen. Die Quote schwankte um etwa 55 Prozent herum. Soziale Medien waren am zweithäufigsten von erfolgreichen Löschanträgen betroffen. Die Quote schwankte um ca. 50 Prozent herum. Behördenseiten wurden in rund 20 Prozent der Fälle aus der Suche entfernt. Die meisten Einzelseiten in der Suche entfernte Google in Deutschland von Instagram, Facebook und der Webseite linksunten.indymedia.org. Eine bekannte deutsche Webseite ist ebenfalls unter den Top 10: Das Örtliche.

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