0180er-Nummern – Ende der Preisdifferenz zwischen Mobilfunk- & Festnetz

0180er-Nummern – Ende der Preisdifferenz zwischen Mobilfunk- & Festnetz

Die kostenpflichtigen Servicerufnummern wie beispielsweise die 0180er-Nummer wurden ursprünglich eingeführt, um die Kosten für den Anrufer zu senken. Mittlerweile ist die Zeit, in welcher Ferngespräche wesentlich teurer als die Servicenummern waren, allerdings schon längst vorbei. Insbesondere aus dem Mobilfunknetz konnten horrende Gebühren entstehen. Mit dem Inkrafttreten des neuen TKGs am 1. Dezember wurde eine sofortige Angleichung der Preise für Anrufe aus dem Festnetz– und Mobilfunknetz festgelegt.

Welche Preise gelten nun für die 0180er-Nummern?

Das Telekommunikationsgesetz legt fest, dass ein Anruf einer 0180er-Servicenummer aus dem Mobilfunknetz nur noch genauso viel kosten darf, wie ein Anruf aus dem Festnetz. Vorerst ist diese neue Regelung ausschließlich für die 0180er-Nummern gültig. Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, dass es einheitliche Endkundenpreise für die 180er- aber auch für die 0137er-Nummern geben wird. Für die 0137er-Rufnummern sollen ab April nächstes Jahr ebenfalls einheitliche Preise für Mobilfunk- und Festnetz gelen. Diese Servicenummer wird insbesondere bei Abstimmungen oder Gewinnspielen eingesetzt. Mit dem Inkrafttreten des neuen TKGs soll demnach der teils enormen Preisdifferenz zwischen Mobilfunk- und Festnetz ein Ende bereitet werden. Für die 0180er-Nummern gelten folgende Preise:

  • 01802 pro Anruf 6 Cent
  • 01803 pro Minute 9 Cent
  • 01804 & 01806 pro Anruf 20 Cent
  • 01805 pro Minute 14 Cent
  • 01807 pro Minute 14 Cent (die ersten 30 Sekunden kostenfrei)

Neben den Preisen für diese Servicenummer, begrenzt das TKG auch die Preise für die 032-Rufnummern. Ursprünglich wurden diese von VoIP-Anbieter, später dann von Ortsnetz-unabhängigen Unternehmen und Diensten verwendet. Die Servicenummer sorgte oftmals für Verwirrung, da sie wie eine reguläre Ortsvorwahl aussieht. Nun wurde der Preis pro Minute auf maximal 9 Cent begrenzt. Dies gilt sowohl für Anrufe aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz. Ab April 2022 gelten für die 0137-Rufnummern diese Preise:

  • 01371 & 01375 pro Anruf 14 Cent
  • 01372 & 01373 & 01374 pro Minute 14 Cent
  • 01376 pro Anruf 25 Cent
  • 01377 pro Anruf 1 Euro
  • 01378 & 01379 pro Anruf 50 Cent

Immer mehr Unternehmen setzen auf Festnetzrufnummern

Mittlerweile haben viele Unternehmen von den kostenpflichtigen Servicenummern zu Festnetznummern gewechselt. Denn durch die oftmals hohen Kosten, sind Kunden teilweise abgeschreckt bei der Service-Hotline anzurufen. Und auch mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung, die eine Preisangleichung zur Folge hat, handelt es sich weiterhin um kostenpflichtige Rufnummern – selbst dann, wenn beim Festnetz oder Smartphone eine Flatrate gebucht wurde. Andere Unternehmen und Dienste setzen jedoch weiter auf die Servicerufnummern, da es sich um bundesweite, einheitliche Nummern handelt. Die Ziffern der Service-Hotline können darüber hinaus von dem Unternehmen selbst gewählt werden.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzungsrechtsverletzung – Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Nutzungsrechtsverletzung

Internetanbieter muss DNS-Sperre einrichten

Der Bundesgerichtshof hat einen Internetzugangsanbieter zur Einrichtung einer Internetsperre verpflichtet. Denn als Zugangsvermittler tragen seine Dienste zur Verletzung der Nutzungsrechte bei. Geklagt hatten Wissenschaftsverlage. […]

Revolutionär – Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Revolutionär

Samsung stellt Display vor, das biometrische Daten misst

Der Hersteller Samsung hat ein neues Display vorgestellt, das die Smartphone-Welt revolutionieren könnte. Das spezielle Sensor-OLED-Display dient in seiner gesamten Fläche als Fingerabdrucksensor. Hierdurch soll unter anderem die Authentifizierung beschleunigt und verbessert werden. […]

Aus für „Hallo Magenta“ – Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Aus für „Hallo Magenta“

Telekom stellt Smart Speaker am 30. Juni ein

Sämtliche Funktionen des intelligenten Lautsprechers „Hallo Magenta“ der Telekom werden in wenigen Wochen eingestellt. Das bedeutet nach nicht einmal vier Jahren das Aus für den Smart Speaker. Nur ein Teil der Käufer bekommt sein Geld zurück. […]

Urteil – Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Urteil

Anbieter darf Handyvertrag nicht an die Schufa melden

Das Weiterleiten von Positivdaten der Kunden an Auskunfteien durch Mobilfunkanbieter ist eine übliche Vorgehensweise. Verbraucherschützer konnten jetzt einen Erfolg vor Gericht erzielen, der dieses Vorgehen untersagt. Denn auch Positivdaten können negative Auswirkungen für den Kunden haben. […]