0137er und 0180er Nummern – BNetzA plant einheitlichen Endkundenpreis

0137er und 0180er Nummern – BNetzA plant einheitlichen Endkundenpreis

Die Bundesnetzagentur verkündete heute in einer Pressemitteilung, eine Beratung bezüglich der Preise für Anrufe zu 0137er und 0180er Rufnummern aus dem Mobilfunk und dem Festnetz gestartet zu haben. Da die BNetzA die abweichenden Preise aus dem Mobilfunk nicht mehr für zeitgemäß hält, ist eine Anpassung der Preise zum 1. Dezember dieses Jahres geplant.

Welche Änderung plant die BNetzA?

Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Preise aus dem Mobilfunk zu den Massenverkehrsdiensten (0137er-Nummern) und den Service-Diensten (0180er-Nummern) ab Anfang Dezember den Preisen aus dem Festnetz entsprechen müssen. Zu dieser vorgesehenen Angleichung führt die BNetzA derzeit eine öffentliche Anhörung durch. Die Massenverkehrsnummern kommen beispielsweise bei Gewinnspielen oder Zuschauerabstimmungen in Fernseh-Shows zum Einsatz. Bei den Service-Nummern handelt sich oftmals um Hotlines.

„Die heutige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Es ist an der Zeit, hier eine Preisangleichung vorzunehmen. Zudem ist eine konkrete Preisangabe auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz geboten,“ erläutert Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann.

Die BNetzA ist ab Dezember 2021 dazu befugt, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen, da zu diesem Zeitpunkt das geänderte Telekommunikationsgesetz in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten räumt der Gesetzgeber der BNetzA erstmals eine entsprechende Regelbefugnis ein, Endkundenpreise auch für Anrufe aus dem Mobilfunk festzulegen.

Wie werden sich die Preise voraussichtlich ändern?

Durch die geplante Anpassung des Endkundenpreises, würden die Kosten für Anrufe zu entsprechenden Nummern aus dem Mobilfunk teilweise deutlich sinken. Momentan kostet ein Anruf zu einer 0180-3er Rufnummer aus dem Festnetz lediglich 3,9 Cent pro Minute, während für den gleichen Anruf aus dem Mobilfunk Kosten in Höhe von 42 Cent pro Minute anfallen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres einheitliche Preise gelten. Folgende Preise sind geplant:

Massenverkehrsnummern:

  • Anrufe unter der Vorwahl 0137-1 / 0137-5: 14 Cent pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0137-2 / 0137-3 / 0137-4: 14 Cent pro Minute
  • Anrufe unter der Vorwahl 0137-6: 25 Cent pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0137-7: 1 Euro pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0137-8 / 0137-9: 50 Cent pro Anruf

Service-Dienst-Nummern:

  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-1: 3,9 Cent pro Minute
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-2: 6 Cent pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-3: 9 Cent pro Minute
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-4: 20 Cent pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-5: 14 Cent pro Minute
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-6: 20 Cent pro Anruf
  • Anrufe unter der Vorwahl 0180-7: 30 Sekunden kostenlos, dann 14 Cent pro Minute

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