Kündigungsbutton – 1&1 verliert vor Gericht gegen Verbraucherzentrale

Kündigungsbutton – 1&1 verliert vor Gericht gegen Verbraucherzentrale

Das Oberlandesgericht Koblenz gab in seinem Urteil (Aktenzeichen: 2 U 437/23) den Verbraucherschützern recht, dass die Kündigungsmöglichkeiten auf der Webseite von 1&1 nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Denn die Kündigung per Button, die verpflichtend ist und eigentlich für Erleichterung sorgen soll, wurde von dem Mobilfunkanbieter unnötig kompliziert gestaltet.

Wie kam es zu dem Streit vor dem OLG?

Neben dem Kündigungsbutton gibt es bei 1&1 auf der Webseite einen weiteren Button, nämlich den „Kündigungsassistent“, der sehr auffällig gestaltet ist. Durch die auffällige Gestaltung erweckt dieser Button bei Verbrauchern, die ihren Vertrag kündigen wollen, den Anschein, dass dies nur über diese Schaltfläche möglich sei. Der „Kündigungsassistent“ ist auf der Webseite zusätzlich mit den Worten „Schnell kündigen, mit wenigen Klicks. Nutzen Sie unseren Kündigungsassistenten“ versehen. Klickt ein Kunde auf die Schaltfläche, wird er zum Log-in in sein Kundenkonto geleitet und muss sich anmelden. Der Kündigungsbutton, der seit dem 1. Juli Pflicht ist, sieht allerdings vor, dass eine Kündigung auch ohne das Anmelden im Kundenkonto möglich sein muss. Denn die gesetzliche Einführung dieser Kündigungsmöglichkeit soll den Verbraucherschutz stärken, indem Kunden ihre kostenpflichtigen Laufzeitverträge schnell und unkompliziert direkt auf der Webseite kündigen können, auf der auch der Vertrag abgeschlossen werden kann. Die Gestaltung von 1&1 mit dem zusätzlichen „Kündigungsassistent“-Button wurde daher von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als unzulässig eingestuft, weshalb diese den Mobilfunkanbieter abmahnte. Gegenüber dem Kunden sei der Eindruck erweckt worden, die Kündigungserklärung sei nur auf diesem Weg möglich. Die Verbraucherschützer werfen 1&1 daher einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften vor, da sich der Kunde einloggen und zudem die Kündigungsvormerkung im Nachgang noch aktiv bestätigen muss. Diese zusätzlichen Schritte sind nicht zulässig.

Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Das Oberlandesgericht Koblenz folgt der Auffassung der Verbraucherschützer und hat die Gestaltung auf der Webseite als nicht zulässig eingestuft. „Durch die Gestaltung wird […] eher Verwirrung gestiftet und die Zugänglichkeit des Kündigungs-Buttons (unnötig) erschwert. Die gesetzlich vorgeschriebene leichte Zugänglichkeit (faktische Erreichbarkeit) fordert zumindest, dass beide Kündigungsmöglichkeiten ebenbürtig dargestellt und gleichzeitig zur Kenntnis genommen werden können, was hier gerade nicht der Fall ist“, heißt es unter anderem in dem Urteil des OLG Koblenz.

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für den Verbraucherschutz. 1&1 hatte die Online-Kündigung mit rechtswidrigen Hürden versehen und es Kund:innen erschwert, Verträge schnell und unkompliziert zu beenden“, so Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]

Bitcoin als Wertanlage unter Druck – aktuelle Risiken und Alternativen

Bitcoin als Wertanlage unter Druck

Aktuelle Risiken und Alternativen

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter Druck. Es handelt sich um einen unsicheren Markt. Experten warnen vor Vertrauensverlust und starken Schwankungen. Kryptowährung birgt als Wertanlage einige Risiken, die viele Anleger jetzt verunsichern. […]

Neue EU-Zollregeln – ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Neue EU-Zollregeln

Ab Juli wird das Bestellen bei Shein & Co. teurer

Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für China-Importe früher als geplant. Statt einer Pauschale fallen künftig drei Euro pro Warenkategorie an. Die EU will damit Wettbewerb, Produktsicherheit und Umweltaspekte stärken. Für Verbraucher könnten Bestellungen jedoch spürbar teurer werden. […]