LAG-Urteil – Beweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim Absender

LAG-Urteil

Beweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim Absender

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass der Absender einer E-Mail die volle Beweislast dafür trägt, dass die Mail auch tatsächlich bei dem Empfänger eingegangen ist. Daher trägt auch der Absender das Risiko, dass eine E-Mail eventuell nicht ankommt. […]

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