LAG-Urteil – Beweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim Absender

LAG-Urteil

Beweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim Absender

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass der Absender einer E-Mail die volle Beweislast dafür trägt, dass die Mail auch tatsächlich bei dem Empfänger eingegangen ist. Daher trägt auch der Absender das Risiko, dass eine E-Mail eventuell nicht ankommt. […]

Über Arbeitsgericht Köln

Das Arbeitsgericht Köln ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln. Es entscheidet in erster Instanz über arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa zu Kündigungen, Lohnansprüchen oder Arbeitszeugnissen. Verfahren beginnen häufig mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Gegen Urteile des Gerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Link zur Webseite: https://www.arbg-koeln.nrw.de/

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