Vorratsdatenspeicherung - Vorerst nicht auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens

Vorratsdatenspeicherung

Vorerst nicht auf Kosten des Telekommunikationsunternehmens

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen gesetzliche Regelungen erlassen, um dafür zu sorgen, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter gespeichert werden, besagt die EU-Richtlinie 2006/24/EG. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Verpflichtung zu der Vorratsdatenspeicherung in dem Telekommunikationsgesetz […]

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