Urteil des BGH - Mobilfunkanlage nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Urteil des BGH

Mobilfunkanlage nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof entschied, wie schon die Vorinstanzen, dass es für die Installation einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Eine solche bauliche Veränderung müsse auch bei mehrheitlichem Beschluss nicht hingenommen werden. […]

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