Der Mobilfunkanbieter klarmobil hatte in seinen Geschäftsbedingungen mehrere Klauseln untergebracht, die das Landgericht Kiel (AZ 5 O 208/08) für unzulässig befand. Dazu gehörte auch eine in der Branche übliche Bestimmung, nach der das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn das Unternehmen `mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.´ Das gesetzliche Widerrufsrecht mit der Frist von 14 Tagen würde also laut dieser Klausel vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde die SIM-Karte benutzt und auch bei der Rufnummernmitnahme solle diese Klausel greifen. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine nahezu gleich lautende Bestimmung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Verbraucherzentralen klagten und das Gericht gab ihnen Recht. Die Bestimmung des BGB gelte nur für unteilbare Dienstleistungen und sei nicht auf Mobilfunkverträge anzuwenden. Den Mobilfunkanbietern sei es problemlos möglich, die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen abzurechnen. Die Vertragsbeendigung sei in einem solchen Fall leicht durchführbar und deshalb zumutbar.
Die Kunden können demnach einen Handyvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn sie bereits mit der SIM-Karte telefoniert haben oder eine Rufnummernmitnahme beauftragt hatten. Anders lautende Klauseln in den Geschäftsbedingungen seien unwirksam.
Ein angeblich kostenloser Probemonat, ein kurzer Werbeanruf – und am Ende fast 550 Euro Schaden. Der Fall einer Kundin aus Niedersachsen zeigt, wie leicht aus einem Werbegeschenk ein jahrelang laufendes Zwangsabo werden kann. […]
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vereine die Mailadressen ihrer Mitglieder herausgeben müssen, wenn ein Mitglied diese zur Ausübung seiner Rechte benötigt. Auch datenschutzrechtliche Einwände stehen dem nicht entgegen. […]
Gaming ist längst keine Männerdomäne mehr: Aktuelle Zahlen zeigen, dass Frauen heute fast die Hälfte aller Spieler ausmachen. Der Global Power Play Report 2025 gibt spannende Einblicke in neue Zielgruppen, veränderte Plattformen und die Gründe, warum Gaming für viele Menschen ein wichtiger Teil des Alltags geworden ist. […]
Mit dem neuen Upload-Booster beschleunigt Vodafone sein Kabel-Glasfasernetz deutlich. Möglich wird das durch DOCSIS 3.1 Low Split und neue Tarife mit mehr Upload und Download. Den Boost gibt es für Kunden ohne Aufpreis. […]
Pakete verschwinden, Verträge haken – und das Telefon klingelt ungefragt: 2025 suchen Verbraucherinnen und Verbraucher so häufig wie nie zuvor Hilfe bei der Bundesnetzagentur. Neue Zahlen zeigen, wo der Ärger wächst, wo er nachlässt – und warum der Druck auf Unternehmen steigt. […]
Meta führt bei WhatsApp einen erweiterten Sicherheitsmodus ein. Er richtet sich an Hochrisiko-User und reduziert gezielt die Angriffsflächen durch eingeschränkte Funktionen und automatische Schutzmechanismen. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar