Mahngebühren – nicht mehr als 2,50 Euro!

Urteil zu erlaubten Mahngebühren und Mahnkosten

Eine Rechnung flattert ins Haus. Der Empfänger vergisst, rechtzeitig zu zahlen. Da speziell im Mobilfunkbereich Rechnungen per E-Mail oder im Kundenaccount üblich sind, kommt es schnell zu versäumten Zahlungsfristen. Dann droht eine Mahnung, die mit Mehrkosten verbunden ist.

Wie unterschiedlich die Mahngebühren der Unternehmen in Deutschland sind, zeigt eine Umfrage des TV-Magazins WiSo. Demnach schwanken diese zwischen 2,50 Euro und Beträgen von 15 Euro und mehr. Allerdings sind überhöhte Beträge nicht rechtens.

Das darf eine Mahnung kosten

Grundsätzlich dürfen Unternehmen nur die Mahnkosten in Rechnung stellen, die durch die Mahnung tatsächlich nachweisbar entstehen. Das sind Papier und Porto sowie die Kosten durch den Ausdruck des Schreibens. In mehreren Gerichtsverfahren hat sich dabei eine Obergrenze von 2,50 Euro für Mahnkosten herauskristallisiert. Bisher ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Gericht höhere Mahnkosten als berechtigt angesehen hat.

Die Summe von 2,50 € reduziert sich noch einmal, wenn die Mahnung per E-Mail zugestellt wird. Das ist erlaubt, denn die Zustellung erfordert keine besondere Form wie zum Beispiel ein Brief per Einschreiben.

WiSo-Umfrage zeigt erschreckende Praktiken

Das Magazin WiSo hat in seiner Umfrage 40 große deutsche Unternehmen befragt, welche Mahnkosten sie in Rechnung stellen. Das Ergebnis ist erschreckend. Trotz klarer Rechtssprechung halten sich nur acht Unternehmen an die Höchstgrenze von 2,50 Euro pro Schreiben. 22 der Unternehmen schlagen bis zu 5 Euro Mahngebühr auf. Zehn Unternehmen verlangen über 5 Euro. Darunter befinden sich mit Vodafone und Amazon auch zwei Anbieter aus dem Bereich Mobilfunk/Internet. Zu den in der Umfrage gefundenen Spitzenreitern bei den Mahngebühren gehört ein weiteres Telekommunikationsunternehmen. Der Kabelanbieter Unity Media ist eines von drei Unternehmen, die 15 Euro und mehr Mahnkosten verlangen.

So können sich Kunden gegen Mahngebühren wehren

Verbraucherverbände raten Kunden dazu, Mahngebühren zu kürzen. Dazu können die Kunden diese in entsprechenden Zahlungsaufforderungen auf 2,50 Euro senken. Wichtig ist jedoch, dies dem Rechnungsaussteller mitzuteilen und zu begründen. Dazu können die Kunden u. a. das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (12 0 649 / 12) vom 24.10.2014 heranziehen, in dem unter anderem Vodafones Mahnkosten von 9 Euro als überhöht bezeichnet und auf 1,50 Euro festgesetzt werden.

Mehr Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden
Fehlerhafte Telefonrechnung, so ist zu reagieren
Internet by Call Abrechnungsfehler – Ratgeber, bei falscher Abrechnung richtig reagieren
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Patientenakte

Wie komme ich zur elektronischen Patientenakte

Wie sicher ist sie?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für Millionen Menschen längst angelegt – doch viele nutzen sie noch nicht aktiv. Wie Sie Zugriff erhalten, welche Vorteile das bringt und worauf Sie beim Datenschutz achten sollten. […]

Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag – kein Verstoß gegen die Verfassung

Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag

Kein Verstoß gegen die Verfassung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab. Trotz Kritik an angeblicher Einseitigkeit sieht das Gericht keine systemübergreifenden Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. […]

Vorsicht vor falschen Anrufen – Betrug mit der Notruf-Nummer 116 116

Vorsicht vor falschen Anrufen

Betrug mit der Notruf-Nummer 116 116

Kriminelle nutzen manipulierte Telefonnummern, um Vertrauen zu gewinnen und Betroffenen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit der Sperr-Notrufnummer 116 116 gewarnt. […]

Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]