Falsche Telefonrechnung – Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsversuchen

Falsche Telefonrechnung – Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsversuchen

Auf dem Telekommunikationsmarkt herrscht reger Wettbewerb. Die Anbieter kämpfen um die Gunst der Kunden und um deren Bindung an sich. Wie in allen Bereichen gibt es jedoch auch in der Telekommunikationsbranche manche schwarze Schafe. Die versuchen mit unlauteren Mitteln, falschen Versprechen und manchmal auch mit Betrug, Kundenzuwachs zu bekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet über eine Methode, die nicht einfach nur dreist, sondern betrügerisch ist.

Ein Münchner Unternehmen bietet seine Preselection, also eine Voreinstellung auf seinen Telefontarif am bestehenden Telefonanschluss des Kunden, auch über Vermittler an. Die stehen beispielsweise in Supermärkten und sprechen Kunden an, oder sie klingeln an Haustüren, um dort einen Preselectiontarif des Anbieters zu verkaufen. Für jeden unterschriebenen Vertrag erhalten die Vermittler eine Provision. Oftmals sollen sich angesprochene Kunden von den Vermittlern zu einem Vertragsabschluss genötigt gefühlt haben.

In den Beratungen der Verbraucherzentrale häufen sich derzeit die Berichte von Verbrauchern, die eine Telefonrechnung dieses Preselection-Anbieters erhalten haben, obwohl sie sich sicher sind, den Vertrag nicht unterschrieben zu haben. Auf Nachfrage legte der Preselection-Anbieter den betroffenen Verbrauchern die Vertragsunterlagen vor. Darauf befand sich tatsächlich eine Unterschrift, jedoch nicht ihre eigene, sondern eine gefälschte. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt nun wegen Betruges.

Im Falle eines Haustürgeschäftes oder eines Vertragsabschlusses beispielsweise im Supermarkt haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Sie können den Vertrag also innerhalb von zwei Wochen bei dem Anbieter widerrufen (Anm. d. Red.: nachweislich und schriftlich!). Wurde keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt, gilt das Widerrufsrecht sogar unbefristet. Am besten ist es selbstverständlich, angebotene Verträge nicht voreilig ‚zwischen Tür und Angel´ zu unterschreiben, sondern sich von kompetenten Händlern beraten zu lassen und die auf dem Markt befindlichen Angebote in Ruhe zu vergleichen. Erst dann können sich Verbraucher sicher sein, dass sie niemandem auf den Leim gegangen sind und tatsächlich ein gutes Angebot wahrgenommen haben.

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