Bundeskriminalamt warnt – Betrüger bieten Jobs als Warenagent

Bundeskriminalamt warnt - Betrüger bieten Jobs als Warenagent

Die Fantasie mancher Krimineller scheint ebenso weitreichend zu sein, wie ihre Skrupel gering. Oft hört man von Fällen, in denen Betrüger per Phishing die Kontodaten ihrer Opfer ausspionierten und die sensiblen Daten dann nutzten, um die Online-Bankkonten ihrer Opfer um Tausende Euro zu erleichtern. Das Geld überweisen sie an sogenannte Finanzagenten. Die Bezeichnung hört sich weitaus seriöser an, als sie ist. Dabei handelt es sich nämlich um Menschen, die sich von den Betrügern, wissentlich oder nicht, anwerben ließen. Auf ihre Konten wird die Beute überwiesen, die dann nach Abzug ihres Anteils von den Finanzagenten auf das meist ausländische Konto der Betrüger weitergeleitet wird. Die Betrüger sind so für die Justiz kaum zu fassen. Aber die Finanzagenten, die sich durch ihr Handeln ebenfalls strafbar gemacht haben, sind es.

Nun warnt das Bundeskriminalamt vor neuen Jobangeboten der Phisher. In Spam-E-Mails werben sie mit reißerischen Betreffzeilen für ihr Job-Angebot als Anlieferer, versprechen darin beispielsweise bis zu 7858,- € pro Monat. Die angeworbenen `Warenagenten´ erhalten nach der ersten Kontaktaufnahme sogar authentisch wirkende Arbeitsverträge. Ihre Aufgabe ist, an sie geschickte Pakete entgegenzunehmen und nach den Wünschen der Betrüger weiterzuleiten. Es wird ihnen eine hohe Provision versprochen und auch, dass die Versand- und Spritkosten übernommen werden.

Tatsächlich handelt es sich um hochpreisliche Warensendungen, die über gekaperte Kundenaccounts gekauft wurden. In den Accounts wurde die Lieferadresse entsprechend der Adresse des Warenagenten geändert, der die erworbene Ware erhält. Die wurde bereits durch die Betrüger bezahlt, und zwar mit durch Phishing von einem Bankkonto ergaunertem Geld. Der Warenagentur soll jetzt die Ware an eine andere Adresse oder eine Packstation in Deutschland weiterschicken. So gelangen die Betrüger an hochpreisliche Ware und bleiben dabei anonym. Den schwarzen Peter bekommt auch in diesem Fall der angeworbene Agent zugeschoben.

Hat sich jemand auf ein solches Job-Angebot eingelassen und fungiert er als Warenagent, macht er sich strafbar und muss zudem für den entstandenen Schaden aufkommen. Ihn ausfindig zu machen ist schließlich kein Problem. Ein solches Vorgehen lohnt sich also nur für die Gauner, die hinter der Betrügerei stecken. Da Bundeskriminalamt empfiehlt, gar nicht erst auf derartige Jobangebote zu reagieren.

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