Abrechnungsfehler bei Germany by Call – 1190-facher Preis berechnet

Abrechnungsfehler

Der Hamburger Anbieter Avivo Internet GmbH bietet unter mehreren Marken Internet-by-Call Tarife für Kunden ohne einen DSL Anschluss an. Die Internet-Verbindung wird von Internet-by-Call Kunden mit einem analogen Modem oder einer ISDN-Karte über die Telefonleitung hergestellt. Internet-by-Call bietet ein großes Sparpotenzial, aber oft auch ein hohes Risiko.

Sogenanntes Tarif-Hopping ist in dem Internet-by-Call-Bereich nämlich keine Seltenheit. Viele Internetprovider praktizieren diese Tarifpolitik, in der die Tarife kurzzeitig deutlich unter dem Einkaufspreis angeboten werden, dann aber erheblich im Preis erhöht werden.

So wird auch bei der Avivo-Marke Germany by Call verfahren. Seit der letzten Preisänderung am 18. November haben die Tarife Challenger, Enterprise und Columbia am Wochenende ein sehr günstiges 2-Stunden-Zeitfenster. Innerhalb dieses Zeitfensters wird in den Tarifen ein Minutenpreis von 0,01 Cent berechnet. In der übrigen Zeit liegt der Preis bei teuren 11,9 Cent je Minute.

Bei der letzten Preisänderung ist dem Unternehmen jedoch ein Fehler unterlaufen. Nach einem uns vorliegenden Einzelverbindungsnachweises eines Kunden wurden in den Tarifen Challenger, Enterprise und Columbia statt dem angekündigten Preis von 0,01 Cent pro Minute 11,9 Cent pro Minute berechnet. Eine entsprechende Anfrage wurde der telespiegel Redaktion heute von dem Avivo Geschäftsführer bestätigt. Es wurde tatsächlich fälschlicherweise das 1.190-fache des Preises berechnet.

Der Avivo Geschäftsführer Jens Hagel versprach, dass es eine automatische Neuberechnung geben werde. Über die nächste Dt. Telekom-Telefonrechnung soll also eine Korrektur erfolgt. Ob auch andere Tarife des Anbieters von dem Fehler betroffen sind, konnte uns der Anbieter heute noch nicht mitteilen.

Kunden, die nicht auf eine nachträgliche Gutschrift warten können oder wollen, haben das Recht, die Telefonrechnung entsprechend zu kürzen. Hinweise dazu sind in dem telespiegel Ratgeber Internet-by-Call Abrechnungsfehler zu finden.

Update vom 09.12.2009

Der Anbieter teilte uns heute mit, dass alle Tarife der Marken knUUt und Germany by Call betroffen waren, die zum 18.11.2009 umgestellt wurden. Es betrifft also insgesamt 9 Tarife und einen Neutarif (knUUt: Maxx 1, Maxx 2, Maxx 3, Maxx 4 und Germany by Call: Kosmos, Nova, Challenger, Enterprise, Columbia, Discovery).
Die Korrektur sei bereits veranlasst worden, unberechtigt erhobene Gebühren werden automatisch mit der nächstmöglichen Telefonrechnung erstattet bzw. nachbelastet, erklärte die avivo Internet GmbH.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]