Die meisten DSL-Provider verfügen über kein eigenes Leitungsnetz. Um ihre Produkte anbieten zu können, müssen sie die Leitungen und die Leistungen von dem Leitungsinhaber Dt. Telekom anmieten. Dafür darf die Dt. Telekom von den Wettbewerbern eine Miete verlangen. Wie hoch dieses Entgelt ist, legt die Bundesnetzagentur fest. Die Behörde hat die Höhe der Entgelte für das Vorleistungsprodukt namens Bitstrom-Zugang neu festgelegt. Diese Entgelte gelten für die Überlassung des entbündelten DSL, also für den DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss, über den auch DSL-Komplettpakete samt Internettelefonie angeboten werden können. Dieses Produkt ist insbesondere für den Massenmarkt vorgesehen.
Statt bisher 19,15 € darf die Dt. Telekom für einen Bitstrom-Zugang künftig noch 18,32 € pro Monat verlangen. Das Unternehmen selbst hatte ein Entgelt in Höhe von 18,62 € pro Monat vorgeschlagen. Die Senkung der Entgelte resultiere aus Anpassungen, die sich seit der letzten Genehmigung durch Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Entgelte anderer Vorleistungen ergeben haben, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. November 2010, dann wird der Markt erneut analysiert und eine neue Regulierungsverfügung erlassen.
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