Urteil – Anschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht unbedingt

Urteil

Anschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht unbedingt

Das Amtsgericht Bielefeld hat in einem Verfahren erneut bestätigt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet. Vielmehr müsse der Kläger nachweisen, dass ausschließlich der Anschlussinhaber und keine anderen Personen als Täter infrage kommen. […]

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