Urteil – Anschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht unbedingt

Urteil – Anschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht unbedingt

Erneut hat ein Urteil die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Filesharing bestätigt. Diesmal hat das Amtsgericht Bielefeld am 5. Februar 2015 entschieden (Az. 42 C 1001/14), dass der Anschlussinhaber nicht unbedingt haftet. Im vorliegenden Fall wurde über den Anschluss des Beklagten ein Film zum Filesharing angeboten. Dazu erwirkte die Klägerin einen Gerichtsbeschluss, um vom Provider der fraglichen IP-Adresse den Namen des Anschlussinhabers zu bekommen. Es kam zur Abmahnung und später zur Klage. Dabei forderte die Klägerin eine Lizenzgebühr sowie die Erstattung der Abmahngebühr. Beides lehnte das Gericht ab.

Anschlussinhaber haftet trotz Verstoßes nicht

Der Beklagte wies es von sich, den Film angeboten zu haben. Er habe zur fraglichen Tatzeit geschlafen. Da sein Anschluss verschlüsselt sei, käme jedoch sein volljähriger Sohn als Täter in Betracht. Dieser hätte seinen Anschluss eigenverantwortlich nutzen können.

Die Bielefelder Richter folgten der Argumentation des Beklagten und zogen für ihre Urteilsbegründung mehrere Entscheidungen des BGH heran (u. a. Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 und Urteil vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12). Demnach sei die Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers nicht automatisch gegeben, wenn weitere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben. Entsprechend liege die Beweislast beim Kläger. Die Richter urteilten jedoch: „Die Klägerin hat mithin nicht den ihr obliegenden Beweis dafür erbracht, dass der Beklagte tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat und keine weiteren Personen Zugriff zum Internetanschluss des Beklagten hatten.„ Vielmehr habe der beklagte Anschlussinhaber auch seine sekundäre Darlegungslast erfüllt, indem er Namen der Personen nannte, die Zugriff auf seinen Anschluss hatten.

Das Urteil des Gerichts steht in einer klaren Linie mit den jüngsten Entscheidungen zum Thema Filesharing. Demnach muss der Kläger beweisen, dass nur eine bestimmte Person als Täter infrage kommt. Auch eine Störerhaftung lehnen die meisten Gerichte inzwischen ab, wenn der Anschlussinhaber seinen Anschluss verschlüsselt und Namen von weiteren Personen mit Internetzugang über den Anschluss nennen kann.

Update 11.05.2016

Endlich Freifunk – Störerhaftung für offene WLAN vom Tisch

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
De-Mail Ende

De-Mail endgültig eingestellt

Das Digitalprojekt, das zum Flop wurde

Als sichere Alternative zur E-Mail, startete der De-Mail-Dienst. Jetzt ist nach 15 Jahren allerdings Schluss. Denn das Projekt war nie wirklich erfolgreich und hatte mit Sicherheitsbedenken zu kämpfen, weshalb es nur wenige Bürger nutzten. […]

Karte nie erhalten, Konto geplündert – Bank muss Rückzahlung leisten

Karte nie erhalten, Konto geplündert

Bank muss Rückzahlung leisten

Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt jüngst in einem Urteil das Recht von Bankkunden. Geht eine Debitkarte auf dem Postweg verloren, haftet die Bank für missbräuchliche Abhebungen. Damit widerspricht das OLG dem Urteil der Vorinstanz. […]

Polizei-Einsatzfahrzeuge

Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und Geldwäsche

Acht Festnahmen und Millionen-Ermittlungen

Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Darknet-Drogenhandel und internationale Geldwäsche haben Ermittler acht Personen festgenommen. Im Fokus stehen Millionenbeträge, Kryptowährungen und ein mutmaßliches Underground-Banking-Netzwerk zwischen Deutschland und Vietnam. […]

Plötzlich grüner Punkt am Handy? – dahinter steckt mehr als gedacht

Plötzlich grüner Punkt am Handy?

Dahinter steckt mehr als gedacht

Leuchtet plötzlich ein grüner Punkt auf dem Smartphone auf, sollten Nutzer hellhörig werden. Das Symbol zeigt an, dass Standort, Kamera oder Mikrofon aktiv genutzt werden. Im schlimmsten Fall sogar heimlich durch eine App im Hintergrund. […]

KI-Chats ohne Überwachung? – Meta verspricht echte Privatsphäre

KI-Chats ohne Überwachung?

Meta verspricht echte Privatsphäre

Mit „Private Processing“ führt Meta bald private KI-Chats in WhatsApp ein. Inkognito-Gespräche mit Meta AI sollen weder gespeichert noch von Außenstehenden eingesehen werden können. Auch neue KI-Nebenchats für WhatsApp sind geplant. […]