Verabschiedet – Gesetz zur Bekämpfung gegen unerlaubte Telefonwerbung

Gesetz zur Bekämpfung gegen unerlaubte Telefonwerbung

Unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, erhalten die Verbraucher millionenfach, obwohl diese Anrufe nicht legal sind. Das Telefon klingelt, der ungebetene Anrufer bietet ein angeblich vorteilhaftes Produkt an und versucht sofort einen Vertrag abzuschließen. Dabei ist es auch oft passiert, dass Verbraucher Auftragsbestätigungen erhalten haben, obwohl sie das Produkt nicht kaufen wollten. Gegen die ungebetenen Werbeanrufe und untergeschobene Verträge müsse mehr getan werden, forderten Verbraucherschützer schon lange. Gegen die beteiligten Unternehmen müsse härter vorgegangen werden. Der Bundestag verabschiedete heute ein Gesetz, mit dem unerlaubte Werbeanrufe wirksam und besser bekämpft werden sollen. Es soll den Verbrauchern mehr Rechte zukommen lassen.

Empfindliche Strafen

Wie bisher gilt: hat der Verbraucher dem Werbeanruf nicht vorher ausdrücklich zugestimmt, ist der Anruf nicht rechtens. Bei Verstößen wird eine Strafe von bis zu 50.000 € fällig, in Einzelfällen auch mehr. Das soll bewirken, dass die Strafen den Unternehmen zukünftig mehr schmerzen und sie sie nicht `aus der Portokasse´ bezahlen können. Ebenfalls ein Bußgeld droht, wenn die Werbetreibenden ihre Rufnummer unterdrücken. Die müssen die ihnen zugeteilte Rufnummer mitsenden, sodass der Verbraucher auf seinem Display ablesen kann, von wem der Werbeanruf kommt. Andernfalls könnten sie bis zu 10.000 € Strafe zahlen müssen.

Telefonisch geschlossene Verträge und auch Vertragsänderungen sollen nicht mehr einfach untergeschoben werden können. Wechselt der Verbraucher telefonisch den Anbieter, muss der neue Anbieter dem alten Anbieter eine schriftliche Kündigung des Kunden vorlegen. Eine schriftliche Bestätigung für mündlich geschlossene Verträge soll es hingegen nicht geben.

Verbraucher erhalten ein umfassendes Widerrufsrecht, wie es bereits aus dem Fernabsatzrecht bekannt ist. Nach dem Vertragsabschluss müssen die Verbraucher schriftlich über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt werden. Erhalten sie die Widerrufserklärung nicht, gilt das Widerrufsrecht unbegrenzt lange. Dass die Widerrufsbelehrung erfolgt ist, muss im Zweifelsfall der Anbieter nachweisen.

Weitere Informationen

Rechte und Pflichten von Telefonkunden
Gerichtsurteile – Festnetz

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