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05.06.2012:
Der Begriff Typosquatting beschreibt etwas, das insbesondere von unseriösen Webmastern betrieben wird. Die sogenannten Typosquatter registrieren eine Domain, deren Internetadresse der eines bekannten Anbieters ähnelt. Gibt der Internetnutzer versehentlich diese falsche URL ein, beispielsweise weil er einen Buchstaben vergisst oder vertauscht, erscheint statt der gewünschten Webseite eine andere Internetseite. Darauf werden Angebote, Werbung oder andere Inhalte präsentiert. Häufig werden diese sogenannten Tippfehlerdomains als Sedo-Parking-Domain benutzt.
Der Betreiber der Internetseite wetteronline.de hatte gegen einen Typosquatter geklagt. Dieser hatte sich nicht nur die sehr ähnliche Domain wetteronlin.de registriert. Er verfügte auch über diverse andere Tippfehlerdomains wie altavister.de und autoscot24.de. Daraus schloss das Oberlandesgericht Köln, dass der Beklagte gezielt viele Tippfehlerdomains registriere.
Das Gericht urteilte, der Beklagte behindere den Kläger durch die Nutzung der Tippfehlerdomain in seiner geschäftlichen Tätigkeit. Auch wenn zwischen dem Betreiber der Original- und der Tippfehlerdomain kein Wettbewerbsverhältnis bestehe, könne entsprechend des Behinderungswettbewerbs eine Rechtsverletzung vorliegen. Der Eingriff eines Unternehmens aus einer anderen Branche könne ebenso behindernd sein wie der eines Unternehmens aus der selben Branche.
Oberlandesgericht Köln, Aktz. 6 U 187/11 vom 10.02.2012
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