Sicherheitslücke im Mobilfunk – Schon ein Anruf konnte sensible Handydaten verraten

Sicherheitslücke: Handy-Anruf verrät sensible Gerätedaten

Eine Recherche des Bayerischen Rundfunks hat eine bislang unbekannte Sicherheitslücke in deutschen Mobilfunknetzen aufgedeckt. Bei gewöhnlichen Telefonanrufen konnten technische Informationen über das angerufene Smartphone an die Anruferseite übertragen werden – teilweise sogar bevor der Angerufene das Gespräch angenommen hatte. Betroffen waren unter anderem die eindeutige Gerätekennung IMEI, das Smartphone-Modell und die installierte Betriebssystemversion. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Schwachstelle als sicherheitsrelevant ein.

Die ursprüngliche Recherche stammt von den BR-Journalisten Alexander Nabert und Maximilian Zierer. Zwei Reporter führten nach Angaben des Bayerischen Rundfunks mehr als 70 Testanrufe durch. Die Ergebnisse zeigen: Es handelt sich nicht um eine theoretische Schwachstelle im Labor. In deutschen Mobilfunknetzen ließen sich tatsächlich Informationen über angerufene Smartphones gewinnen.

Telekom, Vodafone und O2 betroffen

Die Ergebnisse unterschieden sich je nach Mobilfunknetz und technischer Konstellation. Bei Testanrufen über die Netze von Telekom und Telefónica (O2) gelangten laut BR in mehreren Fällen IMEI-Nummern an die Anruferseite. Bei Telekom und Vodafone konnten dagegen teilweise das verwendete Smartphone-Modell und die Betriebssystemversion erkannt werden. Dadurch ließ sich unter anderem feststellen, ob auf einem Smartphone wichtige Sicherheitsupdates installiert waren. Die Informationen wurden nicht bei jedem Testanruf übertragen. Nach der BR-Recherche trat die Datenweitergabe offenbar nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf. Brisant ist insbesondere der Zeitpunkt: Die Informationen konnten bereits während des Rufaufbaus übertragen werden. Das bedeutet, dass der Angerufene das Gespräch dafür nicht einmal annehmen musste.

InformationWas verrät sie?Laut BR betroffenRisiko
IMEIEindeutige 15-stellige Kennnummer des MobilfunkgerätsTelekom, Telefónica/O2Gerät kann eindeutig identifiziert und wiedererkannt werden
Smartphone-ModellHersteller und konkreter GerätetypTelekom, VodafoneAngreifer können gezielt nach Schwachstellen dieses Modells suchen
BetriebssystemversionInstallierte Version von Android bzw. iOSTelekom, VodafoneZeigt möglicherweise, ob bekannte Sicherheitslücken noch ungepatcht sind
Kombination der DatenErmöglicht ein genaueres technisches Geräteprofilabhängig von Netz und KonstellationErleichtert gezielte Cyberangriffe, Phishing und Social Engineering

Was ist die IMEI?

Die IMEI – International Mobile Equipment Identity – ist eine weltweit eindeutige Kennnummer eines Mobilfunkgeräts. Sie besteht üblicherweise aus 15 Ziffern und dient dazu, ein Gerät innerhalb von Mobilfunknetzen zu identifizieren. Sie ist nicht mit der Mobilfunknummer gleichzusetzen. Während eine Telefonnummer einem Anschluss beziehungsweise einer SIM‑ oder eSIM zugeordnet ist, identifiziert die IMEI grundsätzlich das Endgerät. Allein durch die Kenntnis der IMEI kann ein Angreifer normalerweise weiterhin nicht auf Fotos, Nachrichten, Kontakte oder andere persönliche Inhalte des Smartphones zugreifen. Dennoch ist die Gerätekennung eine sensible Information. Das zeigt auch die rechtliche Einordnung. Die Bundesnetzagentur zählt die IMEI in ihrem gesetzlich verankerten Sicherheitskatalog ausdrücklich zu den besonders schützenswerten Kundendaten.

Warum Modell und Betriebssystem für Hacker wertvoll sind

Für Cyberangreifer können technische Informationen über ein Smartphone insbesondere in ihrer Kombination interessant werden. Kennt ein Angreifer das konkrete Smartphone-Modell und die installierte Version von Android oder iOS, kann er gezielt überprüfen, welche bekannten Sicherheitslücken für diese Kombination existieren. Angenommen, ein Smartphone verwendet noch eine ältere Betriebssystemversion, für die eine kritische Schwachstelle bekannt ist. Ein Angreifer muss dann nicht mehr wahllos verschiedene Angriffsmethoden ausprobieren, sondern kann seine Attacke auf genau diese Schwachstelle ausrichten. In der IT-Sicherheit gehört eine solche Informationsbeschaffung zur sogenannten Reconnaissance – der Aufklärung eines potenziellen Angriffsziels.

Auch der internationale Mobilfunkverband GSMA sieht dieses Risiko. Nach der BR-Recherche können die offengelegten Informationen dazu verwendet werden, Geräteprofile anzulegen, bekannte Sicherheitslücken aufzuspüren sowie Phishing- und Social-Engineering-Angriffe zielgerichteter vorzubereiten.

Ein Anruf allein hackt kein Smartphone

Für Verbraucher ist allerdings eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die Sicherheitslücke bedeutet nicht, dass ein Smartphone allein durch einen eingehenden Telefonanruf vollständig übernommen werden kann. Ein Angreifer erhält dadurch nicht automatisch Zugriff auf WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, Fotos, Passwörter oder Bankdaten. Das Problem liegt vielmehr darin, dass der Telefonanruf Informationen liefern kann, die einen weiteren Cyberangriff vorbereiten oder erleichtern.

Besonders gefährlich kann dies bei professionellen Angreifern werden, die über bislang unbekannte Sicherheitslücken oder hochentwickelte Spionagesoftware verfügen. Für Geheimdienste und spezialisierte Hackergruppen kann bereits die genaue Kenntnis des Zielgerätes einen erheblichen Vorteil darstellen.

Verfassungsschutz sieht Sicherheitsrisiko

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet die vom BR entdeckte Schwachstelle ausdrücklich als „sicherheitsrelevant“. Nach Einschätzung der Behörde könnten sowohl professionelle kriminelle Gruppen als auch staatliche Cyberakteure die gewonnenen Informationen für gezielte Angriffe verwenden. Bei Kenntnis des konkreten Smartphone-Modells oder Betriebssystems könne beispielsweise gezielt Spionagesoftware eingesetzt werden. Besonders im Fokus steht dabei der mögliche Missbrauch durch ausländische Nachrichtendienste.

Dass dies keine rein abstrakte Gefahr ist, zeigte der BR bei einem Test mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten und Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter. Die Reporter riefen den Politiker an und konnten dabei die IMEI seines Smartphones auslesen. Kiesewetter sprach anschließend von einem gravierenden Einfallstor für ausländische Nachrichtendienste und forderte eine Aufklärung darüber,
weshalb die Schwachstelle nicht früher entdeckt und geschlossen worden sei.

Auch Bewegungsprofile sind denkbar

Eine IMEI kann für Nachrichtendienste noch aus einem anderen Grund interessant sein: Sie ermöglicht die eindeutige Wiedererkennung eines Gerätes. Der BR verweist dazu auf ein Beispiel aus dem Bundeswehr-Magazin „Y“. Wird die Kennung des Smartphones eines Soldaten zunächst in Deutschland erfasst und taucht dasselbe Gerät später beispielsweise auf einem Truppenübungsplatz in Litauen auf, lässt sich daraus ein Zusammenhang herstellen.

Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte gegenüber dem BR grundsätzlich, dass Nachrichtendienste Gerätekennungen nutzen können, um Personen zu identifizieren und Bewegungsprofile zu erstellen. Damit bekommt die vermeintlich abstrakte 15-stellige Gerätenummer eine erhebliche sicherheitspolitische Bedeutung.

Mobilfunkstandard sieht Weitergabe der IMEI nicht vor

Interessant ist auch die Frage, ob eine solche Datenübertragung technisch überhaupt vorgesehen ist. Nach Angaben der Mobilfunk-Standardisierungsorganisation 3GPP ist das nicht der Fall. Die technischen Spezifikationen sehen laut einer Stellungnahme gegenüber dem BR bei normalen Telefonanrufen keine Weitergabe der IMEI an die andere Gesprächsseite vor. Auch die Internet Engineering Task Force (IETF), die zahlreiche technische Standards für das Internet entwickelt, warnt davor, konkrete Betriebssystemversionen unnötig offenzulegen. Die Bundesnetzagentur kommt ebenfalls zu einer eindeutigen Einschätzung: Für den Rufaufbau auf der Empfängerseite seien diese Daten grundsätzlich nicht erforderlich. Die IMEI solle das Mobilfunknetz nicht verlassen.

Zusammenhang mit VoLTE

Nach Angaben des internationalen Mobilfunkverbandes GSMA deuten die Untersuchungsergebnisse darauf hin, dass bestimmte Konfigurationen von VoLTE-Diensten unbeabsichtigt Gerätekennungen offenlegen konnten. VoLTE steht für „Voice over LTE“ und bezeichnet Telefonate, die über das LTE- beziehungsweise 4G-Netz geführt werden. Anders als bei älteren Mobilfunktechniken wird Sprache dabei technisch über eine IP-basierte Infrastruktur übertragen. Bei einem solchen Gespräch werden zwischen verschiedenen Systemen technische Informationen ausgetauscht, damit die Verbindung aufgebaut werden kann.
Genau hier lag offenbar das Problem: Neben tatsächlich benötigten Informationen konnten zusätzliche Angaben über das Endgerät übertragen werden.

GSMA warnt weltweit mehr als 1.000 Unternehmen

Die Auswirkungen der BR-Recherche gehen über Deutschland hinaus. Der internationale Branchenverband GSMA bestätigte die Sicherheitsproblematik und informierte nach den Anfragen des Bayerischen Rundfunks seine mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen weltweit. In einem neunseitigen Briefing wurden Netzbetreiber nach Angaben des BR aufgefordert, ihre Systeme zu überprüfen. Nicht benötigte technische Informationen sollen demnach herausgefiltert werden. Das soll verhindern, dass Angreifer detaillierte Geräteprofile erstellen können. Damit hat die Recherche möglicherweise nicht nur Änderungen in deutschen Mobilfunknetzen ausgelöst, sondern eine internationale Überprüfung entsprechender Konfigurationen angestoßen.

Telekom, Vodafone und Telefónica reagieren

Der Bayerische Rundfunk informierte Telekom, Vodafone und Telefónica bereits Ende Juni über die entdeckte Schwachstelle. Vodafone erklärte daraufhin, die bei Anrufen übertragenen Informationen zusätzlich eingegrenzt zu haben. Telefónica teilte mit, zusätzliche technische Maßnahmen umgesetzt zu haben. Die Telekom kündigte Mitte August eine Anpassung ihres Netzes an. Nach Veröffentlichung der Recherche teilte das Unternehmen zudem gegenüber dpa mit, Änderungen vorgenommen zu haben, damit entsprechende Metadaten vor einer Weitergabe an der Grenze des Telekom-Netzes entfernt werden. Seit wann die problematische Datenübertragung möglich war, ist bislang nicht bekannt.

Sicherheitsforscherin kritisiert Netzbetreiber und Aufsicht

Deutliche Kritik kommt von Jiska Classen, Professorin am Hasso-Plattner-Institut und Leiterin der dortigen Forschungsgruppe für die Sicherheit mobiler und drahtloser Systeme. Sie bewertet die Schwachstelle als gravierend. Grundsätzlich könnten Angreifer damit in größerem Umfang technische Daten von Smartphone-Nutzern sammeln. Nach ihrer Einschätzung wirft der Fall auch die Frage auf, weshalb das Verhalten nicht früher entdeckt wurde. Sowohl Hersteller von Netzwerktechnik als auch Mobilfunknetzbetreiber und die Bundesnetzagentur hätten das Problem übersehen.

Bemerkenswert ist zudem, dass eine ähnliche Schwachstelle bereits zuvor in Norwegen entdeckt worden war. Der Sicherheitsexperte Harrison Sand vom norwegischen Unternehmen Mnemonic hatte dort im April ein vergleichbares Problem festgestellt und seine Untersuchungsmethode anschließend mit den BR-Reportern geteilt.

Was können Handynutzer jetzt tun?

Gegen eine unnötige Übertragung technischer Informationen innerhalb eines Mobilfunknetzes können Verbraucher selbst nur wenig unternehmen. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei Netzbetreibern und den Herstellern der verwendeten Netzwerktechnik. Dennoch zeigt der Fall, wie wichtig regelmäßige Sicherheitsupdates sind. Smartphone-Nutzer sollten verfügbare Aktualisierungen für Android oder iOS möglichst zeitnah installieren. Das gilt auch für Apps und andere Systemkomponenten. Ein technisch identifiziertes Smartphone ist für einen Angreifer vor allem dann interessant, wenn darauf bekannte und noch nicht geschlossene Sicherheitslücken vorhanden sind. Bei älteren Smartphones sollte zudem geprüft werden, ob der Hersteller überhaupt noch Sicherheitsupdates bereitstellt. Geräte außerhalb des Supportzeitraums können dauerhaft bekannte Schwachstellen enthalten.

Quellen: Grundlage dieses Beitrags ist eine Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR24) von Alexander Nabert und Maximilian Zierer. Ergänzend wurden die darauf basierende Berichterstattung der Nachrichtenagentur dpa beziehungsweise der taz sowie die in der BR-Recherche wiedergegebenen Stellungnahmen von Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnetzagentur, GSMA, 3GPP und den Mobilfunknetzbetreibern ausgewertet.

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