Ab dem 01. Mai 2003 ist es nicht mehr möglich, den T-ISDN XXL-Anschluss in Verbindung mit dem DSL-Angebot der Dt. Telekom zu beantragen. Die beiden Produkte werden dann getrennt vermarktet.
Dadurch muss ein Kunde, der beides möchte, auch beide Einrichtungspreise bezahlen. Der Endbetrag für die Einrichtung beider Anschlüsse beläuft sich dann auf 151,52 €. Bisher zahlten Kunden bei gleichzeitiger Bereitstellung 99,95 €.
Der monatliche Grundpreis für T-DSL wird von monatlich 9,99 € auf 12,99 € erhöht. Damit ist dann auch die Grundgebühr für T-ISDN in Verbindung mit T-DSL teurer. Das kostet ab dem 01. Mai 3,- € mehr, nämlich 44,27 € pro Monat. Bestandskunden sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Eine neue Angriffswelle auf den Messenger Signal betrifft unter anderem Politiker und andere sensible Berufsgruppen. Sicherheitsbehörden warnen vor möglicher Spionage durch staatlich gesteuerte Hacker und raten dringend zu verstärkten Schutzmaßnahmen. […]
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für Millionen Menschen längst angelegt – doch viele nutzen sie noch nicht aktiv. Wie Sie Zugriff erhalten, welche Vorteile das bringt und worauf Sie beim Datenschutz achten sollten. […]
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab. Trotz Kritik an angeblicher Einseitigkeit sieht das Gericht keine systemübergreifenden Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. […]
Kriminelle nutzen manipulierte Telefonnummern, um Vertrauen zu gewinnen und Betroffenen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit der Sperr-Notrufnummer 116 116 gewarnt. […]
Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]
Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar