Anschlussbereitstellung durch Dt. Telekom – Bundesnetzagentur stellt Missbrauchsverfahren ein

Anschlussbereitstellung durch Dt. Telekom - Bundesnetzagentur stellt Missbrauchsverfahren ein

Vor einigen Monaten erhoben zwei Wettbewerber der Dt. Telekom schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Monopolisten. Dem gehört nämlich noch immer die sogenannte letzte Meile. Das ist das letzte Stück Leitung, salopp ausgedrückt, von der Strasse bis zu der Telefonbuchse im Wohnzimmer des Kunden. Die Bundesnetzagentur ermittelte. Um die Vermietung der, ordentlich ausgedrückt, Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ging es den Wettbewerbern. Dazu ist die Dt. Telekom nämlich verpflichtet, wenn der Kunde keinen Telefonanschluss oder DSL-Anschluss von der Dt. Telekom, sondern von einem ihrer Wettbewerber haben möchte. Diese Kundenaufträge, so lautete der Vorwurf, lasse die Dt. Telekom eventuell sogar absichtlich länger liegen als die eigenen. Dadurch erhalte ein Kunde, der sich nicht für die Dt. Telekom entschieden habe, im Durchschnitt später seinen Anschluss und das schädige das Ansehen der Wettbewerber. Zudem stelle das Unternehmen nicht genügend Ressourcen bereit.

Der Anbieter Arcor reichte einen Antrag auf ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur ein (telespiegel-News vom 30.11.2007) und die Telefónica Deutschland GmbH, deren Netzstruktur beispielsweise von 1&1, freenet, Alice und O2 genutzt wird, tat das selbe (telespiegel-News vom 13.12.2007). Die Bundesnetzagentur forderte daraufhin die Dt. Telekom auf, den großen Auftragsstau bei der Bestellung der Teilnehmeranschlussleitung so schnell wie möglich abzuarbeiten und drohte mit Strafen.

Heute teilte die Bundesnetzagentur mit, sie habe das Verfahren gegen die Dt. Telekom wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen eingestellt. Es sei infolge eines starken Anstiegs der Nachfrage zu einem Auftragsstau bei der Dt. Telekom gekommen und die Telefon- sowie DSL-Anschlüsse von Kunden der Wettbewerber seien deshalb mit teilweise erheblichen Verzögerungen angeschaltet worden.

Die Dt. Telekom habe den Auftragsstau unter dem Druck möglicher Entscheidungen abgebaut. Zudem habe sie sich mit ihren Wettbewerbern vertraglich auf verbesserte Bedingungen für die Bestellung und die Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen geeinigt. Sie habe somit den Missbrauchsvorwurf selbst beseitigt und der Bundesnetzagentur die Entscheidung abgenommen, hieß es aus der Behörde. Das Unternehmen habe eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben und wolle die Auftragsbearbeitung anpassen. Außerdem muss sie die Bundesnetzagentur regelmäßig über die aktuelle Situation unterrichten. Freiwillige Lösungen seien besser als behördliches Einschreiten, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Laden von E-Autos brachte Geld – wie kommt es zu negativen Strompreisen

Laden von E-Autos brachte Geld

Wie kommt es zu negativen Strompreisen

Der vergangene Sonntag war so sonnig, dass die Photovoltaik mehr Strom lieferte, als gebraucht wurde. Es kam zu negativen Strompreisen. Insbesondere Haushalte mit dynamischen Tarifen konnten von dieser Situation profitieren. […]

Angriffswelle beim Messenger Signal – Politiker und Co. betroffen

Angriffswelle beim Messenger Signal

Politiker und Co. betroffen

Eine neue Angriffswelle auf den Messenger Signal betrifft unter anderem Politiker und andere sensible Berufsgruppen. Sicherheitsbehörden warnen vor möglicher Spionage durch staatlich gesteuerte Hacker und raten dringend zu verstärkten Schutzmaßnahmen. […]

Patientenakte

Wie komme ich zur elektronischen Patientenakte

Wie sicher ist sie?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist für Millionen Menschen längst angelegt – doch viele nutzen sie noch nicht aktiv. Wie Sie Zugriff erhalten, welche Vorteile das bringt und worauf Sie beim Datenschutz achten sollten. […]

Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag – kein Verstoß gegen die Verfassung

Gerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag

Kein Verstoß gegen die Verfassung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab. Trotz Kritik an angeblicher Einseitigkeit sieht das Gericht keine systemübergreifenden Defizite im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. […]